Visumbestimmungen:
V
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines
Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 968 kB, 14.05.2024)
Letzte Änderung 15.08.2022