Bundesregelung für Sicherheitsfirmen wird erneut geprüft; EJPD wird bis Ende Jahr einen Bericht vorlegen

Bern, 25.08.2010 - Angesichts der jüngsten Entwicklung will der Bundesrat erneut eine Bundesregelung für die in der Schweiz ansässigen und in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätigen privaten Sicherheitsfirmen prüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, unter Einbezug der Kantone bis Ende Jahr einen Bericht vorzulegen.

Am 21. Mai 2008 hatte der Bundesrat entschieden, vorderhand auf eine Registrierungs- und Bewilligungspflicht für die in der Schweiz ansässigen und in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätigen privaten Sicherheits- und Militärfirmen zu verzichten. Drei Gründe waren damals für den einstweiligen Verzicht auf eine bundesrechtliche Regelung ausschlaggebend: Die Bedeutung des Schweizer Marktes wurde als gering eingeschätzt. Zudem zeigte ein Rechtsvergleich, dass es nur wenige effiziente gesetzliche Regelungen gab und dass kein internationaler Lösungsansatz absehbar war. Schliesslich wurde angesichts der als gering eingeschätzten Bedeutung des Schweizer Marktes der Kontrollaufwand als unverhältnismässig beurteilt.

Neue Ausgangslage

Mit der Niederlassung der Aegis Group Holdings AG in Basel hat sich in diesem Jahr erstmals einer der wichtigsten, global tätigen Akteure im Bereich der privaten Sicherheits- und Militärfirmen geschäftlich in der Schweiz niedergelassen. Auch wenn die britische Firma nach eigenen Angaben ihre operativen Tätigkeiten weiterhin von London aus organisiert, hat sich die Ausgangslage im Vergleich zum Jahr 2008 verändert. Damals gab es keine Hinweise auf die Präsenz von Firmen vergleichbarer Bedeutung in der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb eine Regelung auf Bundesebene zur Diskussion stellen. Er beauftragte das EJPD, bis Ende Jahr unter Einbezug der Kantone Grundzüge einer Bundesregelung aufzuzeigen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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