Internationale Zusammenarbeit fördern und schweizerische Souveränität schützen

Bern, 20.02.2013 - Der Bundesrat will die internationale Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden fördern und besser regeln. Zugleich will er die schweizerische Souveränität vor Beeinträchtigungen durch ausländische Verwaltungs-, Straf- oder Zivilverfahren schützen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität eröffnet. In die Vernehmlassung geschickt wird parallel dazu auch die Genehmigung von zwei Übereinkommen des Europarats zur Verwaltungszusammenarbeit. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Mai 2013.

Das geltende Bundesrecht kennt verschiedene Instrumente und Verfahren, um die Gesuche um Zusammenarbeit von ausländischen Behörden zu behandeln und um die schweizerische Souveränität vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Eine vom Bundesamt für Justiz (BJ) mit anderen betroffenen Amtsstellen erstellte Analyse hat aber Lücken und Defizite festgestellt.

Die Vorlage, die der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt hat, regelt die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden für jene Bereiche, in denen spezialgesetzliche und staatsvertragliche Bestimmungen fehlen. Sie enthält zudem Bestimmungen darüber, unter welchen Voraussetzungen in der Schweiz ausländische Amtshandlungen erlaubt werden können. Ferner schlägt sie Massnahmen vor, mit denen einer drohenden Verletzung der schweizerischen Souveränität begegnet werden soll. Gegenstand der Vernehmlassung ist schliesslich der Beitritt der Schweiz zu zwei Übereinkommen des Europarates zur Verwaltungszusammenarbeit, die insbesondere die Zustellungen in Verwaltungsverfahren vereinfachen sollen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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