Massnahmen zur besseren Integration von Ausländern

Bern. Der Bundesrat hat über das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Integrationsberichtes des Bundesamts für Migration (BFM) entschieden. Bis Juni 2007 werden die betroffenen Ämter und Departemente dem Bundesrat eine Gesamtsicht des konkreten Handlungsbedarfs sowie Vorschläge für ein abgestimmtes Massnahmepaket unterbreiten.

Der Bundesrat hat den Bericht über die "Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern" des Bundesamtes für Migration zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass sich das Zusammenleben zwischen der Schweizer Bevölkerung und den anwesenden Ausländerinnen und Ausländern im Grossen und Ganzen erfolgreich gestaltet. In bestimmten Bereichen sind aber Integrationsdefizite festzustellen: Rund 15% der ausländischen Jugendlichen absolvieren auf längere Sicht keine ordentliche Berufsbildung und haben damit ein höheres Risiko, arbeitslos und von der Sozialhilfe abhängig zu sein. Rund 40% der Sozialhilfeempfangenden sind ausländischer Nationalität. 25'000 Jugendliche ausländischer Herkunft sind arbeitslos. Das sind rund zweieinhalb Mal mehr als in der vergleichbaren Altersgruppe schweizerischer Jugendlicher. Die Hälfte der im Strafregister eingetragenen Strafurteile betreffen Personen mit einem ausländischen Pass. Nur ein Fünftel der anerkannten Flüchtlinge in Bundeszuständigkeit im erwerbsfähigen Alter ist erwerbstätig.

Bereits seit längerem bestehen Massnahmen, um diese Integrationsdefizite zu beheben. Die Zuständigkeit für Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Integration und zur Verminderung der bestehenden Probleme liegt bei verschiedenen Bundesstellen sowie bei den Kantonen und Gemeinden. Die Abstimmung zwischen diesen verschiedenen Massnahmen gilt es zu verbessern. So hat beispielsweise die Sprachkompetenz der Eltern einen Einfluss auf den Schul- und damit auf den Berufserfolg der Kinder.

Der Bundesrat hat deshalb der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (IAM) unter der Leitung des BFM den Auftrag erteilt, koordinierend mit den zuständigen Stellen und Departementen weitere Massnahmen zu prüfen, welche die Integration der ausländischen Bevölkerung erleichtern. Bis Ende Juni 2007 wird das EJPD dem Bundesrat einen Antrag zur konkreten Umsetzung unterbreiten.

Mit dem neuen Ausländergesetz, das am 24. September 2006 zur Referendumsabstimmung kommt, sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um eine übergreifende Integrationspolitik zur Lösung der erkannten Probleme zu entwickeln.

Der Bericht des BFM und die jeweiligen Zusammenfassungen sind unter www.bfm.admin.ch abrufbar.

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Letzte Änderung 30.08.2006

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