Systemwechsel bei Nichteintretensentscheiden – Eröffnung Vernehmlassungsverfahren

Bern. Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung das Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer eröffnet: Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schlägt dabei vor, das heutige unübersichtliche System der Nichteintretensentscheide durch ein schnelles materielles Verfahren zu ersetzen.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf der Revision des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer wurde von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden auf die unübersichtliche und schwer verständliche Systematik der Nichteintretenstatbestände hingewiesen.

Seitdem das Entlastungsprogramm 2003 (EP03) am 1. April 2004 in Kraft getretenen ist, werden Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Bei Bedarf erhalten diese Personen nur noch Nothilfe (Sozialhilfestopp). Mit der Inkraftsetzung des revidierten Asylgesetzes am 1. Januar 2008 gilt der Sozialhilfestopp auch für Personen mit einem rechtskräftig negativen materiellen Asylentscheid. Damit ist einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen Nichteintretensverfahren und materiellem Verfahren weggefallen.

Das heute geltende Asylgesetz enthält zahlreiche Nichteintretenstatbestände, deren präventive Wirkung gegen missbräuchlich eingereichte Asylgesuche nicht im erwarteten Umfang eingetreten ist. Zur Prüfung des bestehenden Systems der Nichteintretensentscheide hat das EJPD eine Expertenkommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, Gerichtsbehörden, Hilfswerke, Lehre und Forschung sowie der Bundesverwaltung eingesetzt. Diese Kommission ist zur Auffassung gelangt, dass die Abläufe im Asylbereich unter Wahrung der Verfahrensrechte der Betroffenen wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden müssen.

Der Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer sieht neu vor, dass Nichteintretensverfahren nur noch bei Dublin-Fällen und bei Wegweisungen in einen sicheren Drittstaat durchgeführt werden. Weiterhin soll ein Nichteintretensentscheid erfolgen, wenn keine Asylgründe vorliegen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Asylsuchende nur medizinische oder wirtschaftliche Gründe geltend machen.

In allen übrigen Fällen soll ein materielles Verfahren durchgeführt werden. Die Beschwerdefrist soll dabei von heute 30 Tagen auf 15 Tage herabgesetzt werden. Auch andere europäische Staaten sehen vergleichbare Beschwerdefristen bei Asylverfahren vor. Es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an einem raschen Abschluss von Asylverfahren. Sowohl beim Bundesamt für Migration (BFM) wie auch beim Bundesverwaltungsgericht sollen deshalb zusätzlich kürzere Behandlungsfristen bei Asylverfahren vorgesehen werden.

Als flankierende Massnahme zur generellen Verkürzung der Beschwerdefrist soll der Bund neu einen Beitrag an eine Verfahrens- und Chancenberatung für Asylsuchende entrichten. Eine solche Verfahrens- und Chancenberatung durch Dritte soll die bisherige Hilfswerksvertretung der Asylsuchenden bei den Anhörungen zu den Asylgründen ersetzen. Angesichts der grossen Erfahrung und der Professionalisierung dieser Anhörungen besteht für diesen Beobachterstatus heute kein Bedarf mehr. Die Ausrichtung eines Bundesbeitrags an eine Verfahrens- und Chancenberatung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine unentgeltliche Rechtsberatung zugunsten der Asylsuchenden. Diese Neuerung ist kostenneutral, weil gleichzeitig auf die heute vorgesehene Hilfswerksvertretung bei allen Anhörungen verzichtet werden soll. Mit einer objektiven und fairen Beratung können der Rechtsschutz der Asylsuchenden insgesamt verbessert und aussichtslose Beschwerden vermieden werden.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 22. März 2010.

Letzte Änderung 17.12.2009

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Migration
Jonas Montani
Quellenweg 6
CH-3003 Bern-Wabern
F +41 58 465 93 79
M +41 58 465 78 44
Tel. R. Leuenberger (Jonas nicht mehr bei I&K). Mail: info@bfm.admin.ch
info@bfm.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.sem.admin.ch/content/ejpd/de/home/aktuell/news/2009/2009-12-173.html