Die Fachkommission wird namentlich beurteilen, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, um eine lebenslänglich verwahrte Person behandeln zu können. Die Resultate dieser Beurteilung bilden eine Entscheidungsgrundlage für jene kantonalen Behörden, die von Amtes wegen oder auf Gesuch hin prüfen müssen, ob ein verwahrter Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt. Über die Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung entscheidet die Behörde erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Überprüfung des Therapieerfolgs.
Die Fachkommission soll aus zehn Fachleuten aus dem forensisch-psychiatrischen und dem therapeutischen Bereich bestehen. Sie ist eine ausserparlamentarische Kommission und administrativ dem EJPD zugeordnet.
Bereits sind erste Straftäter zu lebenslänglicher Verwahrung verurteilt worden. Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe beginnt die Verwahrung, deren Überprüfung der Straftäter allerdings bereits während des Strafvollzugs verlangen kann. Deshalb ist es angezeigt, die Eidgenössische Fachkommission frühzeitig einzusetzen.
Die Anhörung zum Entwurf der Verordnung über die Fachkommission zur Beurteilung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter dauert bis zum 31. Januar 2013.
Letzte Änderung 29.10.2012
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