Im Zuge des arabischen Frühlings, als anfangs 2011 der Zustrom an Asylsuchenden überdurchschnittlich anstieg, beauftragte der Bundesrat das EJPD, vorsorglich ein Notfallkonzept zu erarbeiten. Das Departement hat das Konzept mit andern involvierten Bundesbehörden sowie in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt und heute dem Bundesrat unterbreitet.
Das Notfallkonzept umfasst einen umfangreichen Massnahmenkatalog und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ausnahmesituationen auf. Eine solche besteht, wenn aufgrund eines extrem hohen Zustroms an Asylsuchenden das schweizerische Asylsystem überlastet ist. In einem solchen Fall könnte der Bundesrat vereinfachte Verfahrensbestimmungen erlassen, beispielsweise um Asyl nur vorübergehend zu gewähren. Im Bereich der Unterbringung zeigt das Konzept auf, mit welchen Massnahmen die heute unzureichenden Kapazitäten sukzessive erhöht und strategische Unterbringungsreserven geschaffen werden sollen.
Das Notfallkonzept Asyl ist als ein vorsorgliches Planungsinstrument angelegt, das es den verantwortlichen Entscheidungsträgern ermöglichen soll, komplexe Entscheide rasch zu fällen. Die im Notfallkonzept vorgesehenen Massnahmen und Prozesse sollen bei Bedarf ohne Verzögerung implementiert werden können. Dadurch sollen Schutzsuchende in der Schweiz auch in angespannten Situationen zuverlässig Hilfe erhalten können.
Letzte Änderung 19.12.2012