Der Lenkungsausschuss mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), und Regierungsrat Peter Gomm, Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), kam zum Schluss, dass der eingehend geprüfte Standort Wintersried in der Gemeinde Schwyz die von der Asylkonferenz 2014 festgelegten Standortkriterien am besten erfüllt. Eine entsprechende Absichtserklärung von Bund und Gemeinde Schwyz wurde bereits im Dezember 2015 unterzeichnet.
Dauerhaftes Bundesasylzentrum Glaubenberg voraussichtlich nicht bewilligungsfähig
Eingehend evaluiert wurde insbesondere auch der Standort Glaubenberg. Ein dauerhaftes Bundesasylzentrum (BAZ) auf dem Glaubenberg in der Gemeinde Sarnen OW ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) sowie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) voraussichtlich nicht bewilligungsfähig, da die Anlage in einem Moorschutzgebiet von nationaler Bedeutung liegt und ein anderer geeigneter Standort vorhanden ist. Das EJPD hat deshalb die Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertreter im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss informiert, dass es dem Bundesrat den Standort Glaubenberg im Sachplan Asyl nicht beantragen wird.
Stattdessen soll der Standort Schwyz dem Bundesrat zur Festsetzung im Sachplan Asyl vorgeschlagen werden. Danach wird ein ordentliches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des BAZ Wintersried (voraussichtlich 2022) soll der Standort Glaubenberg dienen, sofern der Kanton Obwalden und die Gemeinde Sarnen einer befristeten Verlängerung zustimmen.
Kantone können bis Ende 2017 alternativen Standort vorschlagen
Die Kantone der Zentralschweiz haben bis Ende des Jahres Gelegenheit, einen alternativen Standort zu unterbreiten. Dieser muss den Vorgaben der nationalen Asylkonferenz entsprechen und mit der Option Schwyz vergleichbare Kosten aufweisen.
In der nationalen Asylkonferenz vom 28. März 2014 hatten sich Bund und Kantone einstimmig auf die Kriterien für die künftigen Bundesasylzentren geeinigt. Die Zentren sind in entsprechender Grösse, an ganzjährig gut erreichbaren Standorten, in funktionalen Anlagen mit angemessenem Bewegungsraum und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der angemessenen Verteilung innerhalb der Asylregionen zu planen. Seither haben das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV in der Region Zentralschweiz 11 Standortoptionen geprüft.
Schweizweit haben sich Bund, Kantone und Gemeinden bisher auf 14 Standorte in den sechs Asylregionen geeinigt. Zur Umsetzung der beschleunigten Asylverfahren ab 2019 soll der Bund künftig 5000 Unterbringungsplätze für Asylsuchende in Bundesasylzentren betreiben, davon 690 in der Asylregion Zentral- und Südschweiz. Die Stimmberechtigten hatten den beschleunigten Asylverfahren am 5. Juni 2016 zugestimmt.
Dokumentation
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Absichtserklärung zwischen Bund und Gemeinde Schwyz
(Medienmitteilung vom 18.12.2015)
- Gemeinsame Erklärung der Asylkonferenz vom 28. März 2014 (PDF, 80 kB, 28.03.2014)
- Sachplan Asyl: Standort Glaubenberg: Ergänzende Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt (PDF, 368 kB, 13.07.2020)
- Rechtliche Stellungnahme des Bundesamtes für Bauten und Logistik zu einem BAZ Glaubenberg (PDF, 421 kB, 13.07.2020)
Letzte Änderung 29.06.2017
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