Anerkannten Flüchtlingen ist es bereits heute verboten, in ihr Heimat- oder Herkunftsland zu reisen, zumal sie dort als verfolgt gelten. Wird dieses Reiseverbot missachtet, kann das Asyl widerrufen werden. Das Parlament hat im Dezember 2018 beschlossen, dieses Reiseverbot, das bisher in einer Verordnung geregelt war, im AIG zu verankern.
Das Parlament hat zudem beschlossen, dass anerkannten Flüchtlingen neu auch Reisen in andere Länder, insbesondere in Nachbarstaaten ihres Herkunftslands, verboten werden können, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Flüchtlinge über dieses Land in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat reisen. Der Gesetzgeber hat jedoch dem SEM für diesen Fall die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall eine Reise zu bewilligen, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Der Bundesrat hat nun diese wichtigen Gründe in der Verordnung festgelegt. Reisen sollen demnach möglich sein, wenn ein Familienmitglied des Flüchtlings schwer erkrankt, verunfallt oder stirbt. In der Vernehmlassung hatten einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer restriktivere Bestimmung gefordert, andere hatten sich für eine Ausdehnung der Ausnahmen ausgesprochen.
Weitere Änderungen
Eine weitere Verordnungsänderung, die am 1. April 2020 in Kraft tritt, betrifft die Pflicht der Arbeitgeber, die Auslagen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Entsendung in die Schweiz zu tragen. Bisher mussten diese Auslagen während der gesamten Entsendedauer vergütet werden. Neu ist die Entschädigungspflicht auf zwölf Monate begrenzt. Ebenfalls geändert wurden die Berechtigungen und der Umfang des Zugriffs auf das neue Informationssystem des SEM für die Durchführung der Rückkehr (eRetour). Ausserdem werden die für die Datensicherheit erforderlichen Massnahmen und die Aufbewahrungsdauer der Daten geregelt. Und schliesslich werden die Grenzen für den Einsatz der Videoüberwachung innerhalb und ausserhalb der Bundesasylzentren festgelegt.
Vernehmlassungsverfahren
Zu den Verordnungsänderungen wurde vom 1. Mai bis zum 22. August 2019 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen treten am 1. April 2020 in Kraft. Weitere Verordnungsänderungen, die keiner Vernehmlassung bedurften, sind bereits seit dem 1. Juni 2019 in Kraft.
Dokumentation
- Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens (PDF, 307 kB, 13.07.2020)
- Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (Asylverordnung 1, AsylV 1) (PDF, 152 kB, 13.07.2020)
- Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (Asylverordnung 2, AsylV 2) (PDF, 148 kB, 13.07.2020)
- Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) (PDF, 156 kB, 13.07.2020)
- Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (Visa-Informationssystem-Verordnung, VISV) (PDF, 224 kB, 13.07.2020)
- Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) (PDF, 2 MB, 13.07.2020)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) (PDF, 173 kB, 13.07.2020)
- Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) (PDF, 754 kB, 13.07.2020)
- Verordnung über eine Teilinkraftsetzung der Änderung vom 14. Dezember 2018 des Ausländer- und Integrationsgesetz (PDF, 157 kB, 13.07.2020)
- Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen (PDF, 354 kB, 13.07.2020)
Letzte Änderung 19.02.2020
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