Conferenza stampa del 13 aprile 2021 in vista della votazione del 13 giugno 2021 sulle misure di polizia per la lotta al terrorismo. Consigliera federale Karin Keller-Sutter – fa fede il testo orale.
(questo contenuto è solo parzialmente tradotto)
Conferenza stampa del 13 aprile 2021 in vista della votazione del 13 giugno 2021 sulle misure di polizia per la lotta al terrorismo. Consigliera federale Karin Keller-Sutter – fa fede il testo orale.
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Seit Jahren werden wir in Europa von Terroranschlägen erschüttert. In Brüssel, in Nizza, Berlin, Wien – seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 waren es mehrere Dutzend islamistisch motivierte Angriffe. Sie alle kennen die Bilder und sie kennen auch die Hintergründe. Jeder dieser Angriffe ist ein Anschlag auf unsere Freiheit und auf unsere westliche Werteordnung.
Die Schweiz ist keine Insel, auch bei uns ist es schon zu Attacken gekommen. Seit 2015 geht der Nachrichtendienst des Bundes von einer erhöhten terroristischen Bedrohung in der Schweiz aus. Die Schweiz hat darum ihre Instrumente gegen Terrorismus in den letzten Jahren ausgebaut und verfeinert – Schritt für Schritt.
Nun geht es darum, eine noch bestehende Lücke zu schliessen. Am 13. Juni stimmen wir über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ab. Mit der sogenannten PMT-Vorlage wollen Bundesrat und Parlament die Bevölkerung besser vor Terrorismus schützen und die Sicherheit in der Schweiz erhöhen.
Die Massnahmen, die darin vorgesehen sind, ergänzen die nationale Strategie zur Terrorismusbekämpfung. Bund und Kantone haben diese Strategie bereits 2015 verabschiedet. Ich möchte hier kurz die verschiedenen Eckpunkte nennen:
En automne 2020, le Parlement a donné son feu vert à un autre élément de la stratégie globale : une révision du code pénal qui complète et renforce les outils de la répression pénale. Des peines de privation de liberté allant jusqu’à vingt ans pourront maintenant être prononcées. Le recrutement, l’entraînement et le voyage en vue d’un acte terroriste sont désormais explicitement punissables, de même que la participation ou le soutien à une organisation terroriste. Ces nouvelles dispositions entrent en vigueur le 1er juillet prochain.
Es bleibt aber trotzdem eine Lücke: Wenn in bestimmten Fällen eine konkrete terroristische Gefahr droht, aber noch keine Straftat verübt wurde, muss die Polizei heute in der Regel zuschauen. Sie muss warten, bis ein strafbares Delikt verübt wird. Diese Lücke will das Parlament mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus "PMT" schliessen. Auch alle Kantone anerkannten den Handlungsbedarf und sprachen sich in der Vernehmlassung einhellig für PMT aus. Gegen das Gesetz ist ja bekanntlich das Referendum ergriffen worden.
La legge consentirebbe alla polizia di intervenire tempestivamente adottando misure preventive. Il punto importante è questo: la polizia potrà agire soltanto dopo che tutte le misure terapeutiche e sociali sono fallite. Le MPT sono l’ultima risorsa per impedire un reato.
Bei den neuen PMT-Massnahmen müssen die Behörden immer verhältnismässig vorgehen. Das ist sowieso ein Grundprinzip des staatlichen Handelns. Sie folgen einer Kaskaden-Logik. Das heisst, eine schärfere Massnahme kommt gestützt auf die Risikoeinschätzung dann zum Einsatz, wenn die jeweils mildere Massnahme nicht die erwünschte Wirkung gezeigt hat.
Zu den mildesten Massnahmen gehören die Meldepflicht und die Gesprächsteilnahmepflicht. So können die Behörden regelmässig die Gefahr abschätzen, die von einer Person ausgeht. Weitere Massnahmen sind Kontaktverbote – etwa zu radikalisierten Personen –, Ausreiseverbote oder das Verbot, sich an bestimmten Orten aufzuhalten.
Wenn sich die Gefahr auf diese Weise nicht eindämmen lässt, kann ein Gericht als allerletztes Mittel die sogenannte Eingrenzung auf eine Liegenschaft genehmigen – das wird auch Hausarrest genannt. Die Voraussetzungen dafür sind streng: Bevor einem terroristischen Gefährder verboten werden darf, eine bestimmte Liegenschaft zu verlassen, muss dieser mindestens eine der zuvor angeordneten milderen Massnahmen missachtet haben. Es muss zudem konkrete und aktuelle Anhaltspunkte geben, dass von dem terroristischen Gefährder eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben für andere Personen ausgeht. Das ist wichtig: Es ist kumulativ und es muss eine erhebliche Gefahr von Leib und Leben für Dritte im Raum stehen.
Meine Damen und Herren, ich spreche nicht davon, dass sich jemand – wie man das auch manchmal hört – bloss einmal ein islamistisches Propaganda-Video anschaut oder beispielsweise einen Like macht im Internet, wie das auch schon gesagt wurde. Ich spreche davon, mit den neuen PMT-Massnahmen Opfer zu verhindern. Es geht bei PMT immer um extreme Fälle, die mit der Gefahr von terroristischer Gewalt verbunden sind. Und nur das. Wie viele Fälle das pro Jahr sein werden, lässt sich im Voraus natürlich nicht genau sagen, das hängt von der Sicherheitslage ab.
Man darf in dieser Diskussion einen Punkt nicht vergessen: Bei PMT geht es nicht um Strafen – es heisst ja immer "ja, die Unschuldsvermutung...". Wir sind nicht im Strafrecht, sondern wir sind im Verwaltungsrecht und es geht um polizeiliche Massnahmen, mit denen – präventiv - terroristische Straftaten verhindert werden sollen.
All diese Massnahmen müssen erstens immer verhältnismässig sein. Zweitens können alle Massnahmen, die ich genannt habe, vor Gericht angefochten werden. Drittens: alle Massnahmen sind zeitlich begrenzt und dürfen jeweils nur dann angewendet werden, wenn mildere Massnahmen versagt haben. Viertens: Die Voraussetzungen für diese präventiv-polizeilichen Massnahmen sind im Gesetz ganz klar definiert, die rechtsstaatlichen Grundsätze müssen gewahrt werden. Das alles heisst: PMT ist mit den von der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechten vereinbar. Das gleiche gilt für die internationalen Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere für die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Schweiz steht mit den PMT-Massnahmen nicht alleine da: Wir haben einen Rechtsvergleich in Auftrag gegeben. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Belgien oder die Niederlande – sie alle haben ihre Anti-Terrorgesetze in den letzten Jahren verschärft und wenden vergleichbare Massnahmen an, wie wir sie jetzt mit PMT vorgeschlagen haben. Und Österreich, das wissen sie, hat unmittelbar nach dem Anschlag in Wien im letzten Herbst Verschärfungen angekündigt.
Ich möchte noch auf etwas hinweisen, das manchmal vergessen geht: Präventiv-polizeiliche Massnahmen sind in der Schweiz nicht neu. Ich sage das als alte Polizeidirektorin. Beim Hooliganismus und bei häuslicher Gewalt werden sie von den Kantonen schon heute eingesetzt, um Gewalttaten zu verhindern:
Diese Massnahmen dienen wie das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus dazu, dass die Polizei präventiv eingreifen und schwere Straftaten verhindern kann.
Zur Analogie mit der häuslichen Gewalt: Die Polizei trifft eine Situation an vor Ort. Es ist noch nicht klar, ob es Straftaten gibt oder ob es zu einer Anzeige kommt. Aber zur unmittelbaren Gefahrenabwehr kann die Polizei eine Person aus der Wohnung weisen. Das ist auch das Grundprinzip, welchem PMT unterliegt.
Meine Damen und Herren: Erlauben Sie mir zum Schluss eine grundsätzliche Überlegung: Wie alle polizeilichen Massnahmen bewegt sich PMT immer auch in einem Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit. Natürlich sind die Freiheitsrechte der betroffenen Person zur Diskussion gestellt. Allerdings muss man auch sagen: wenn wir jetzt nicht von einem Hausarrest sprechen, sind die Eingriffe relativ mild. Eine Meldeauflage oder eine Gesprächsteilnahmepflicht ist kein massiver Eingriff, das wird Frau Direktorin Frau della Valle gleich noch erörtern. Auf der anderen Seite muss man auch die Sicherheit der Bevölkerung beachten – und damit auch ihre Freiheit. Hier gilt ganz klar: ohne Sicherheit kann auch keine Freiheit garantiert werden. Das gilt insbesondere für diese Personen, die radikalisiert sind und deshalb auch unberechenbar.
Terrorismus ist immer auch ein Angriff auf unsere Werte, auf unsere Institutionen und damit auch auf unsere Demokratie. Deshalb ist der Bundesrat überzeugt: es braucht diese neuen präventiv-polizeilichen Massnahmen im Kampf gegen die Willkür des Terrorismus. Mit der PMT-Vorlage hat das Parlament einen ausgewogenen Weg gefunden. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb, der Vorlage zuzustimmen.
Le terrorisme est aussi, toujours, une attaque contre nos valeurs, contre nos institutions, et donc contre notre démocratie. C’est la raison pour laquelle le Conseil fédéral en est convaincu : ces nouvelles mesures de police préventive sont nécessaires dans la lutte contre l’arbitraire du terrorisme. Avec la loi MPT, le Parlement a trouvé un chemin équilibré entre liberté et sécurité.
La legge federale sulle misure di polizia per la lotta al terrorismo (MPT) è stata accettata con il 56,58 per cento dei voti il 13 giugno. Le nuove disposizioni consentono alla polizia di intervenire in modo preventivo e tempestivo se sussistono indizi concreti e attuali che una persona costituisca una minaccia terroristica. Su richiesta di un Cantone, del SIC o eventualmente di un Comune, i potenziali terroristi potranno essere convocati a un colloquio obbligatorio ed essere sottoposti a un obbligo di presentarsi, a un divieto di avere contatti o di lasciare il Paese, a un divieto di lasciare e di accedere ad aree determinate o, nei casi estremi, alla residenza coatta. Le nuove misure di polizia sono volte a impedire attacchi terroristici e ad aumentare la sicurezza della popolazione.
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Ultima modifica 13.04.2021