Umsetzungsbedarf beim Zeugenschutz

Stellungnahme zur Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozeduralen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG)

Das am 1. Februar 2008 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Es setzt Mindeststandards in den Bereichen Strafrecht, Opferhilfe, Ausländerrecht sowie im prozeduralen und ausserprozeduralen Zeugenschutz und stärkt die Kooperation zwischen Herkunfts- und Zielstaaten von Menschenhandel. Die schweizerische Rechtsordnung steht mit dem Inhalt des Übereinkommens weitgehend in Einklang. Umsetzungsbedarf besteht jedoch beim ausserprozeduralen Zeugenschutz. Hier will die Schweiz Massnahmen ergreifen, um Personen, die in einem Strafverfahren gegen Menschenhandel aussagen, wenn nötig auch ausserhalb des eigentlichen Verfahrens angemessen vor möglicher Vergeltung oder Einschüchterung zu schützen. Die EKM unterstützt das Bestreben des Bundes, den ausserprozeduralen Zeugenschutz einheitlich zu regeln. Sie empfiehlt dem Parlament, die Europaratskonvention zu ratifizieren.

 

Letzte Änderung 15.02.2010

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