Bedenken gegenüber der Speicherung von Daten

Anpassung von Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis

Bereits in ihrer Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens über die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis vom 30. September 2009 äusserte die EKM Bedenken gegenüber der Speicherung der Daten im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS). Nun geht es um die geplanten Anpassungen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE. Die EKM begrüsst, dass in der Verordnung genau festgelegt ist, wie lange die Daten aufbewahrt werden dürfen und wann sie gelöscht werden müssen. Sie ist der Ansicht, dass die Verordnung explizit Bezug auf den Verwendungszweck nehmen sollte. Es sollte klar geregelt sein, dass die zentral gespeicherten und die biometrischen Daten auf dem Chip «ausschliesslich zur Überprüfung der Identität und der Echtheit des Dokuments» verwendet werden dürfen.

 

Letzte Änderung 12.02.2010

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