Änderung des Asylgesetzes – Neustrukturierung des Asylbereichs

Die EKM stimmt der Neustrukturierung im Asylbereich grundsätzlich zu. Sie betont, dass die Revision aber nur durchgeführt werden kann, wenn an der unabhängigen, professionellen und unentgeltlichen Rechtsberatung und -vertretung unverändert festgehalten wird. Die Beurteilung einzelner Massnahmen und Fristen ist nach ihrer Einschätzung noch nicht möglich. Dazu müssten zuerst die Erfahrungen aus der Testphase ausgewertet werden können.

Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM hat sich an ihrer Plenarsitzung vom 20. September 2013 mit der Neustrukturierung des Asylbereichs bzw. den vorgeschlagenen Änderungen im Asylgesetz beschäftigt. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Revisionspunkte sind die Grundsätze, zu denen sich die Kommission bekennt. Demnach soll «die Schweiz Flüchtlingen, Verfolgten und Vertriebenen Schutz gewähren, unabhängig von der Zulassungspolitik». Und «Verfahren sollen fair und transparent sein und in angemessener Frist durchgeführt werden».

Die Kommission geht davon aus, dass die vorgesehenen Massnahmen grundsätzlich geeignet scheinen, eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen. Vor allem der breite Konsens, der anlässlich der Asylkonferenz im Januar 2013 mit den meisten Beteiligten erreicht werden konnte, bietet eine solide Grundlage.

Sollten die vorgeschlagenen Fristen sich als realistisch erweisen, würde das tatsächlich eine klare Verbesserung bedeuten. Bevor erste Auswertungen der Testphase vorliegen, kann die Kommission dazu – wie alle anderen – nur spekulieren. Die Kommission behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals dazu Stellung zu beziehen.

Auch bei dieser Asylgesetzrevision fällt der hohe Detailgrad auf. Darum ist eine Stellungnahme zu vielen Vorschlägen im jetzigen Zeitpunkt unmöglich. Es stellt sich die Frage, ob gewisse Vorschriften nicht Rahmenwerte enthalten sollten, welche später (nach den Erfahrungen des Testbetriebes) auf Verordnungs- oder Weisungsstufe geregelt werden könnten.

Die Stellungnahme der EKM beschränkt sich deshalb auf einige generelle Überlegungen:

Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Die Kommission weist mit aller Dringlichkeit darauf hin, dass die unabhängige, professionelle und unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung ein wichtiger Teil des Gesetzes ist, welcher nicht gefährdet werden darf. Abstriche dürfen hier auf keinen Fall gemacht werden. Dies soll für alle Verfahren gelten.

Integration und Rückkehr

Am Ende des Verfahrens steht der Anfang der Integration oder die Rückkehr. Die Kommission begrüsst, dass die Rückkehrberatung und die finanzielle Rückkehrhilfe im Gesetz ausführlich verankert sind. Für den positiven Ausgang des Verfahrens werden aber keine Massnahmen vorgesehen. Die Kommission würde es begrüssen, wenn bereits in den Bundeszentren, vor allem im Rahmen der Beschäftigungsprogramme, auch erste Erfahrungen im Hinblick auf die spätere Integration gemacht werden könnten.

Alltag in den Bundeszentren

Die maximale Aufenthaltsdauer in Bundeszentren soll künftig 140 Tage betragen. Die Kommission ist damit einverstanden, dass in dieser Zeit ein Arbeitsverbot gilt. Sie bemängelt aber, dass im Gesetz keine weiteren Vorgaben für Beschäftigungsprogramme gemacht werden. Die EKM vermisst auch Vorgaben zur Ausgestaltung der Räume in den Zentren, damit Familien und vulnerable Personen angemessen untergebracht werden können.
Das Gesetz sieht eine Einschulung spätestens nach drei Monaten vor. Der Kommission scheint dies zu spät. Sie schlägt vor, Kinder und Jugendliche ab dem ersten Tag im Bundeszentrum altersgerecht zu betreuen und auf den ordentlichen Schulunterricht vorzubereiten.

Aufgabenteilung

Bund und Kantone haben sich grundsätzlich auf eine leicht veränderte Aufgabenteilung im Asylbereich geeinigt. Das scheint der Kommission zweckmässig. Noch nicht definitiv geregelt ist, welche Aufgaben das BFM an Dritte übertragen will. Das Gesetz sagt, dass das BFM administrative Aufgaben, vor allem in der Vorbereitungsphase, an Dritte übertragen kann. Die Kommission ruft das BFM auf, hierbei zurückhaltend zu sein. Sie ist der Überzeugung, dass so viele Aufgaben wie möglich von BFM-Mitarbeitern wahrgenommen werden sollten.

Letzte Änderung 07.10.2013

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