Neustrukturierung des Asylbereichs – Umsetzung auf Verordnungsebene

Im Juni 2016 haben die Stimmberechtigten der Schweiz "Ja" gesagt zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Nun sind die Behörden mit der Umsetzung beschäftigt. Hierfür müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden. Die Umsetzungsarbeiten wurden in drei Pakete aufgeteilt, die gestaffelt in Kraft treten:

  • In einem ersten Paket wurden die gesetzlichen Bestimmungen, die keiner Verordnungsänderung bedürfen, per 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt.
  • Ein zweites Paket betraf insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen und die Verordnungsanpassungen zum Plangenehmigungsverfahren. Die Vernehmlassung zu diesem zweiten Paket dauerte bis zum 26. Januar 2017. Die Inkraftsetzung ist Anfang 2018 geplant.
  • Das dritte Paket ist Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassung. Es umfasst Anpassungen in der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1), in der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2), in der Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten (AsylV 3) sowie in der Verordnung über die Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung (VVWAL).

Für asylsuchende Personen sind die Änderungen im dritten Paket von grosser Tragweite. In ihren "Empfehlungen zur Neustrukturierung des Asylbereichs" legt die Eidgenössische Migrationskommission EKM den Fokus auf die Schutzgewährung. Auf dieser Grundlage nimmt die EKM zu den wesentlich Punkten Stellung.

Letzte Änderung 27.11.2017

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