Stellungnahme zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) für die Einschränkung der Sozialhilfe bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten

Am 15. Januar 2020 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket verabschiedet, das zum Ziel hat, die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einzuschränken bzw. sie ganz auszuschliessen, um so die Kosten für Kantone und Gemeinden zu reduzieren.

In ihrer Stellungnahme stellt die Eidgenössische Migrationskommission EKM fest, dass zugunsten der Kostenreduzierung bei der Sozialhilfe bereits in den vergangenen Jahren zahlreiche ausländerrechtliche Verschärfungen stattgefunden haben. Die EKM lehnt diese Entwicklung ab: Die sukzessive Reduktion der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, die Diskussionen um Missbrauch von Leistungen, auf die ein verfassungsrechtlicher Anspruch besteht, die Debatten um eine «Zuwanderung in die Sozialwerke», die Verrechtlichung des Integrationsbegriffs, der Sozialhilfebezug als Grund für Sanktionen und die Verknüpfung der Sozialhilfe mit der Aufenthaltssicherheit laufen aus Sicht der EKM den Integrationsbemühungen von Bund und Kantonen zuwider. Die problematische Verknüpfung von Sozialhilfe und Ausländerrecht sollte rückgängig gemacht werden.

Die Schweiz ist eine von Migration geprägte Gesellschaft. Menschen agieren in internationalen Kontexten und bewegen sich in transnationalen Beziehungsgeflechten. Das Narrativ vom «Wir und die Anderen», welches die Politik in den letzten Jahren auch im Bereich der Sozialhilfe bemüht, macht für die EKM in einer solchen Gesellschaft keinen Sinn – vielmehr schwächt es den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.

Die EKM ist überzeugt: Die Herausforderungen, welchen sich die Schweiz in Zukunft zu stellen hat – nicht zuletzt auch jene im Bereich der sozialen Sicherheit – erfordern integrative und gesamtgesellschaftliche Lösungsansätze.

Dokumentation

Letzte Änderung 03.05.2022

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