Irreguläre Migration

Irreguläre Migration entsteht vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Nachfrage nach Arbeitskräften und dem Wunsch der Migrantinnen und Migranten, ihr Leben und das ihrer Familien zu verbessern. Wie andere Einwanderungsländer lässt auch die Schweiz Immigration selektiv zu und ist bestrebt, unkontrollierte Zuwanderung zu verhindern. Um ungewollter Migration entgegen zu treten, wurden verschiedene Kontrollmassnahmen entwickelt. Diese reichen von Migrationsprävention und Zulassungsbeschränkungen bis hin zu Kontrollen im Landesinnern.

Migrationspolitische Entwicklungen

Irreguläre Migration steht in einem engen Zusammenhang mit migrationspolitischen Entwicklungen. Mit dem seit 1. Juni 2002 in Kraft gesetzten Freizügigkeitsabkommen wurde für EU/EFTA-Angehörige eine weitgehende Bewegungsfreiheit statuiert. Demgegenüber blieb die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten (Staaten ausserhalb der EU/EFTA-Staaten) auf Hochqualifizierte und den Familiennachzug beschränkt. In Bezug auf Drittstaatsangehörige wurden verschiedene politische Massnahmen ergriffen, um die Zuwanderung zu steuern und irreguläre Migration zu unterbinden.

Eine Folge des Beitritts der Schweiz zum Schengen-Abkommen ist die Verschiebung der Grenzkontrollen an die EU-Aussengrenzen sowie von den Landesgrenzen ins Landesinnere. Während es grundsätzlich einfacher geworden ist, innerhalb des Schengenraumes zu zirkulieren, haben die Personenkontrollen im grenznahen Raum zugenommen. Auch das Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit führt zu vermehrter Kontrolle im Landesinnern. Zudem ist in den letzten Jahren allgemein ein verstärkter Daten- und Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden zu beobachten.

Eine weitere wichtige Entwicklung in der Asylpolitik ist der Sozialhilfestopp für Asylsuchende mit Nicht-Eintretens-Entscheid (2004) und für abgewiesene Asylsuchende (2008), die seither nur noch Nothilfe beantragen können. Zwar sind die betroffenen Personen behördlich registriert. Da sie jedoch über keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus verfügen, werden auch sie als Sans-Papiers betrachtet. Die Zahl Nothilfe beziehender Sans-Papiers aufgrund abgewiesener Asylgesuche und aufgrund von Nicht-Eintretens-Entscheiden NEE (auch NEE aus dem Dublinverfahren, die nicht in den Erstasylstaat zurückgeführt werden können) ist am Steigen. Zu den Langzeitbezügern von Nothilfe gehören oftmals Familien.

Letzte Änderung 01.06.2020

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