Die ESBK führte im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit über die Casinos Inspektionen durch und untersuchte dabei insbesondere die Umsetzung des Sozialkonzeptes. Die ESBK konnte sich davon überzeugen, dass die Schweizer Spielbanken die rechtlichen Vorgaben zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele umsetzen.
Im Bereich der Strafverfolgung des illegalen Spiels musste die ESBK 2014 zahlreiche Strafverfahren eröffnen, 123 an der Zahl. Häufig - in 90 Prozent der Fälle – waren Onlinean-gebote in öffentlich zugänglichen Lokalen betroffen. Die ESBK führte vermehrt komplexe Untersuchungen durch, da durch den technischen Fortschritt die Ausbreitung der illegalen Glücksspiele, insbesondere über Internet, massiv verbilligt und beschleunigt wird.
Der Bruttospielertrag der Schweizer Spielbanken sank 2014 um 4,9 Prozent. Diese Entwicklung wirkte sich deutlich auf die Steuereinnahmen aus, die, im Vergleich zu 2013, um 5,75 Prozent auf 336 Millionen Franken zurückgegangen sind.
Aus der eingenommenen Spielbankenabgabe konnte die ESBK der AHV 287 Millionen Franken entrichten und 49 Millionen Franken gingen an die Standortkantone von B-Spielbanken.
Nebst ihren Aufgaben als Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörde gab die Kommission eine Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Geldspielgesetz ab. Sie stimmt dem Entwurf im Grossen und Ganzen zu, brachte jedoch ein paar Änderungsanträge ein.
Letzte Änderung 26.06.2015
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