Besondere Schutzbedürfnisse: fedpol unterstützt Minderheiten

Die Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen soll verbessert werden. Für das Jahr 2020 hat fedpol insgesamt 11 Gesuche in der Höhe von rund 500’000 Franken bewilligt.

Religiöse Einrichtungen wie zum Beispiel Synagogen oder Moscheen sind Orte, die besonderen Schutz benötigen. fedpol kann beispielsweise bauliche Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen, die zu einer Erhöhung der Sicherheit der betroffenen Minderheiten beitragen.

500'000 Franken für 11 Organisationen

Erstmals hat fedpol per Ende Juli 2020 rund 500'000 Franken an 11 Organisationen ausbezahlt, die den Kriterien der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) entsprechen. Für die Prüfung der Gesuche ist eine Begleitgruppe unter der Leitung von fedpol zuständig. Weil die beantragten Mittel die verfügbaren Mittel für 2020 überstiegen haben, mussten die Gesuche nach den Kriterien der Dringlichkeit, Qualität und Effizienz priorisiert werden. Drei Gesuche konnten dabei nicht berücksichtigt werden.

Als Minderheiten gelten Gruppen von Personen, die sich durch gemeinsame Lebensweise, Kultur, Religion, Tradition, Sprache oder sexuelle Orientierung verbunden fühlen. Ein besonderes Schutzbedürfnis für Minderheiten liegt vor, wenn die terroristische oder gewaltextremistische Bedrohung erhöht ist.

Letzte Änderung 17.07.2020

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