Nach der Eröffnung des Schlussprotokolls am 9. Oktober 2023 im Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Subventionsbetrug bei PostAuto sind die Stellungnahmen der Betroffenen eingegangen. Nach der Beurteilung durch fedpol sind die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen nicht gegeben. fedpol hat deshalb nach der Analyse der Eingaben der Betroffenen Strafbescheide erlassen. Mit diesen wurden gegen fünf Personen Strafen ausgesprochen wegen Leistungsbetruges und gegen zwei Personen wegen Unterlassung der Verhinderung des Leistungsbetruges. Die Strafen umfassen bedingte Geldstrafen zwischen 56'000 und 420'000 Franken sowie unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen 12'000 und 60'000 Franken.
Die Betroffenen können gegen die Strafbescheide Einsprache erheben. fedpol wird bei Eingang von Einsprachen zuständig sein für deren Beurteilung und daraufhin Strafverfügungen oder Einstellungsverfügungen erlassen.
Zur Zeit ist keiner der Strafbescheide rechtskräftig.
Letzte Änderung 15.03.2024