
Als Verlust eines Ausweisdokuments gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung.
In der Schweiz
Damit Sie einen neues Ausweisdokument erhalten, müssen Sie den Verlust zuerst auf einer Polizeistelle in der Schweiz melden. Die Polizei stellt Ihnen eine Verlustanzeige aus. Diese weisen Sie danach auf dem kantonalen Passbüro vor und beantragen dort ein neues Ausweisdokument.
Das gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweisdokument ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Sollten Sie es wiederfinden, dürfen Sie es nicht weiter benutzen.
Im Ausland
Melden Sie sich bei der lokalen Polizei. Mit der entsprechenden Verlustanzeige können Sie bei der schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ein Ersatzausweisdokument beantragen.
Wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten und vor Ort kein Ersatzdokument beantragen, müssen Sie den Verlust nach Ihrer Rückkehr der Polizei in der Schweiz melden.
Um ein Ersatzdokument zu erhalten, müssen Sie eine Verlustmeldung vorlegen, die von der Schweizer Polizei oder einer ausländischen Polizei ausgestellt wurde.
Reisen Sie immer mit einer Kopie der Personalienseite Ihres Ausweises. Sollte Ihr Ausweis abhandenkommen, können Sie der örtlichen Polizei die Nummer des Ausweises angeben.
Letzte Änderung 28.04.2025