Zum Schutz der Interessen aller Beteiligten ist auch die Verwendung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich sowie ausserhalb eines behördlichen Verfahrens umfassend geregelt. Insbesondere werden die Voraussetzungen für eine DNA-Analyse sowie die Anforderungen, Aufgaben und Pflichten der DNA-Analyselabors definiert. Seit dem 1. April 2007 sind folgende rechtlichen Grundlagen in Kraft:
Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) 2018 wurde umfassend revidiert. Es regelt neu auch genetische Tests ausserhalb des medizinischen Bereichs. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. September 2022 die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz genehmigt. Sie treten zusammen mit dem revidierten Gesetz am 1. Dezember 2022 in Kraft:
Letzte Änderung 26.09.2022