Meldepflichtige Waffen
Um meldepflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile zu erwerben, benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag. Er beinhaltet Angaben zur erwerbenden und übertragenden Person sowie zur Waffe. Handelt es sich um eine Feuerwaffe, hat die übertragende Person innert 30 Tagen nach Vertragsschluss eine Kopie des Vertrags an das kantonale Waffenbüro der Erwerberin bzw. des Erwerbers zu senden.
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein
Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe (PDF, 128 kB, 27.03.2014)
Kantonale Waffenbüros (PDF, 336 kB, 18.06.2024)
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen meldepflichtigen Waffen finden Sie in folgenden Merkblättern:
- Merkblatt für den Handel mit Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen (PDF, 627 kB, 01.02.2021)
- JET PROTECTOR JPX und JPX4 der Firma Piexon (PDF, 303 kB, 18.06.2014)
- Pepper Gun der Firma Mace USA (PDF, 34 kB, 21.06.2010)
- Matchluftpistolen und Matchluftgewehre (PDF, 58 kB, 08.09.2010)
- Schussfähige Miniaturkanonen, Böllerkanonen (PDF, 44 kB, 21.06.2010)
- Schreckschuss- und Signalwaffen, die für den Umbau zu Feuerwaffen nicht geeignet sind (PDF, 153 kB, 01.09.2020)
Letzte Änderung 24.01.2022