Verzeichnis der zuständigen Behörden

Verzeichnis der zuständigen Behörden gemäss Art. 1 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen (SR 0.351.919.81)

Für die Schweiz sind folgende Behörden zuständig:

Zuständig für die Schweiz sind die Justizbehörden, die vom Schweizerischen Bundesrat in seiner Erklärung zu Artikel 1 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 bezeichnet wurden, namentlich:

  • die Gerichte, deren Kammern oder Abteilungen;
  • die Schweizerische Bundesanwaltschaft;
  • das Bundesamt für Justiz;
  • die nach kantonalem oder eidgenössischem Recht mit der Instruktion von Straffällen betrauten, zur Ausstellung von Strafbefehlen ermächtigten oder Entscheide in Verfahren strafrechtlicher Angelegenheiten fällenden Behörden. Im Hinblick auf die Unterschiede der Amtsbezeichnung dieser Behörden wird, soweit erforderlich, die Schweizerische Zentralbehörde bei der Übermittlung eines Rechtshilfeersuchens ausdrücklich bestätigen, dass sie eine Justizbehörde im Sinne dieses Übereinkommens ist.

Für Brasilien sind folgende Behörden zuständig:

  • die Einzelrichter, die Gerichte, deren Abteilungen, Kammern und vollzähligen Spezialgremien, sowie die Militärstaatsanwälte des Bundes, der Bundesstaaten und des Bundesdistrikts;
  • die Staatsanwälte des Bundes und der Bundesstaaten;
  • die Kriminalpolizeien des Bundes, der Bundesstaaten und des Bundesdistrikts;
  • die parlamentarischen Untersuchungskommissionen des Bundes, der Bundesstaaten und des Bundesdistrikts;
  • die auf dem Gebiete des Bundes, der Bundesstaaten, der Gemeinden und des Bundesdistrikts, sowie von der Bundesverfassung, den Verfassungen der Bundesstaaten und den Grundgesetzen der Gemeinden und des Bundesdistrikts zur Ausstellung von Strafbefehlen ermächtigten oder in gerichtlichen oder administrativen Prozessen oder Verfahren strafrechtlicher Angelegenheiten Entscheide fällenden Behörden.

 

Letzte Änderung 25.10.2016

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