Afghanistan – Unterstützung für freiwillige Rückkehrende

(Medienmitteilung BFF)
Bern-Wabern. Die Direktion des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) hat angesichts der noch unklaren und instabilen politischen Situation in Afghanistan beschlossen, die Entscheidtätigkeit bezüglich Asylgesuche afghanischer Staatsangehöriger vorerst auszusetzen. Nach wie vor gibt es keine zwangsweisen Rückführungen/Repatriierungen nach Afghanistan. Personen, die freiwillig und dauerhaft nach Afghanistan zurückkehren möchten, werden mit einer Pauschale finanziell unterstützt.

Aufgrund der noch unklaren politischen Situation und der auch sicherheitsmässig instabilen Lage hat die Direktion des BFF beschlossen, die Entscheidtätigkeit bezüglich Asylgesuche afghanischer Staatsangehöriger vorerst auszusetzen. Das Bundesamt handelt dabei in Übereinstimmung mit einer Mehrheit der Aufnahmeländer und dem UNHCR.

Der Entscheidstopp ist nicht gleichbedeutend mit einer Aussetzung der Behandlung von Gesuchen. Die Kantone werden nach wie vor die Befragungen durchführen. Missbrauchsfälle und Asylgesuche Delinquierender werden umgehend in Behandlung genommen. Das BFF beobachtet und analysiert die Lage in Afghanistan laufend und wird seine Entscheidtätigkeit wieder aufnehmen, sobald die politische Situation dies zulässt.

Wegweisung und Vollzug

Nach wie vor gibt es keinen zwangsweisen Rückführungen nach Afghanistan. Vorbehalten bleibt jedoch der Vollzug rechtskräftiger Wegweisungen in Drittstaaten oder bei Delinquenten.

Rückkehrhilfe

Personen, die freiwillig und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren möchten, werden von der Schweiz mit einer Pauschale, Fr. 2'000.— für Erwachsene, Fr. 500.— für Minderjährige, unterstützt. Zusätzlich zur pauschalierten Finanzhilfe organisiert das BFF, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die Rückreise nach Afghanistan. Interessierte Personen können sich bei den kant. Rückkehrberatungsstellen melden. Bei einer dauerhaften, freiwilligen Rückkehr wird das BFF die gesetzlichen Auswirkungen auf den Status der Rückkehrenden prüfen.

Nicht dauerhafte Rückkehr

Personen, die nur zeitweise nach Afghanistan zurückkehren möchten, erkundigen sich vorgängig beim BFF zwecks Klärung der möglichen Auswirkungen auf den Status in der Schweiz.

Humanitäre Hilfe der Schweiz

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) stellt im Jahr 2002 ca. 19 Mio. CHF an humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe für Afghanistan zur Verfügung. Seit dem 11. Februar ist die DEZA durch ein Koordinationsbüro in Kabul vertreten.

Letzte Änderung 09.04.2002

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