Praxisänderung für Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo

(Medienmitteilung BFF)
Bern-Wabern. Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo sollen in der Regel nicht mehr individuell vorläufig aufgenommen werden. Dies hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) nach einer Lagebeurteilungs-Sitzung und nach dem Besuch im Kosovo von Herrn Bundesrat Joseph Deiss und vom Direktor des BFF, Herr Jean-Daniel Gerber, beschlossen. Gleichzeitig hat das BFF entschieden, für Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo ein Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm anzubieten.

Die Sicherheitssituation der ethnischen Minderheiten im Kosovo hat sich seit der letzten Lagebeurteilung im September 2001 weiter verbessert, wobei auf lokale Ebene noch vereinzelt Schwierigkeiten bestehen. Das BFF erachtet die Rückkehr von Angehörigen der ethnischen Minderheiten aus dem Kosovo in der Regel als zumutbar. Das BFF beschliesst deshalb, diese Personen nicht mehr generell vorläufig aufzunehmen und Rückführungen durchzuführen. Bei bereits verfügten vorläufigen Aufnahmen wird die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme eingeleitet.

Die Situation für die einzelnen Minderheiten (albanisch-sprechende Roma, Ashkali, Ägypter, slawische Muslime, serbisch-sprechende Roma und Serben) entwickelt sich jedoch weiterhin unterschiedlich. Die Gesuche werden im Einzelverfahren geprüft.

Um die Rückkehr vorzubereiten, wird den betroffenen Personen, welche ihr Asylgesuch vor dem 1. Mai 2002 eingereicht haben, ein Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramm angeboten. Die Anmeldefrist wird auf den 30. August 2002 (Phase I) bzw. 31. März 2003 (Phase II) festgesetzt. Die Anmeldung für das Programm hat über die kantonalen Rückkehrberatungsstellen zu erfolgen. Die angemeldeten Personen müssen bis spätestens am 31. Dezember 2002 (Phase I) bzw. 30. April 2003 (Phase II) die Schweiz verlassen. Durch die im Rahmen des Programms gewährte finanzielle Starthilfe soll zurückkehrenden Personen die Wiedereingliederung erleichtert werden.

Personen, die ihr Asylgesuch nach dem 1. Mai 2002 einreichen, können nicht an diesem Programm teilnehmen. Es werden die ordentlichen Ausreisefristen gesetzt.

Letzte Änderung 07.05.2002

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