Mazedonien: Rückkehrhilfeprogramm

(Medienmitteilung BFF)
Bern-Wabern. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat beschlossen, zur Förderung der freiwilligen Rückkehr nach Mazedonien ein Rückkehrhilfeprogramm anzubieten. Dieses Programm ist auf den 30. November 2002 befristet und richtet sich an Personen mit letztem Wohnsitz Mazedonien, welche vor dem 1. August 2002 ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben.

Als Folge der bewaffneten Auseinandersetzungen im Jahr 2001 sind die Asylgesuche von Personen aus Mazedonien in den letzten Monaten um ein Mehrfaches angestiegen. Nach Beruhigung der Lage vor Ort und dem Inkrafttreten des Amnestiegesetzes werden die hängigen Gesuche von rund 1'200 Personen vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ab sofort geprüft und entschieden.

Im Hinblick auf die Rückkehr von mazedonischen Staatsangehörigen und die bilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich hat das BFF bereits im Juni 2002 mit den zuständigen Migrationsbehörden Mazedoniens Gespräche geführt.

Um die freiwillige Rückkehr nach Mazedonien zu fördern, hat das BFF entschieden, ein auf den 30. November 2002 befristetes Rückkehrhilfeprogramm anzubieten. Das Programm richtet sich an Personen, die ihr Asylgesuch vor dem 1. August 2002 eingereicht haben.

Bei einer Programmteilnahme wird eine finanzielle Hilfe von CHF 2'000.— pro erwachsene und von CHF 1'000.— pro minderjährige Person ausbezahlt. Die Betroffenen können sich für weitere Informationen zum Vorgehen mit den zuständigen Behörden ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.

Letzte Änderung 22.08.2002

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