Angola: Rückkehr wieder zumutbar und Rückkehrhilfeprogramm

(Medienmitteilung BFF)
Bern-Wabern. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat nach einer Lagebeurteilungssitzung beschlossen, die Rückkehrpraxis nach Angola zu ändern. Diese Änderung hat zur Folge, dass mehr abgewiesene Asylsuchende zurückgeführt werden. Die freiwillige Rückkehr steht jedoch im Vordergrund. Für angolanische Staatsangehörige, die ihr Asylgesuch vor dem 1. November 2002 gestellt haben, wird deshalb ein Rückkehrhilfeprogramm angeboten.

Seit dem Bürgerkriegsende und der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens zwischen der angolanischen Regierung und der UNITA hat sich die politische Lage und die Sicherheitssituation in Angola stabilisiert.

Aufgrund dieser Entwicklung hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) seine bisherige Wegweisungspraxis analysiert. Bis anhin wurden nur Personen, die aus der Region von Luanda stammen, weggewiesen. Ausgeschlossen von diesen Wegweisungen waren Familien mit minderjährigen Kindern.

Neu soll die Rückführung von Familien mit minderjährigen Kindern nicht mehr ausgeschlossen werden. Die schwierige humanitäre Situation in einigen Regionen des Landes wird jedoch berücksichtigt werden. Im Einzelfall wird überprüft, ob die Rückführung zumutbar ist und für die Betroffenen keine konkrete Gefährdung besteht.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Gesundheitszustand und der familiären Situation der betroffenen Menschen. Die Situation von Angehörigen einer „vulnerable group“, z. B. ältere Menschen und alleinstehende Frauen, wird ausführlich überprüft.

Im Hinblick auf die Rückkehr von angolanischen Staatsangehörigen und die bilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich hat das BFF bereits im Juli 2002 mit den zuständigen Migrationsbehörden in Angola Gespräche geführt. Aufgrund der Kooperationsbereitschaft der angolanischen Behörden konnten rasch konkrete Ergebnisse erzielt werden.

Um die freiwillige Rückkehr nach Angola zu fördern, hat das BFF in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Rückkehrhilfeprogramm entwickelt. Dieses Programm richtet sich an angolanische Staatsangehörige, die ihr Asylgesuch vor dem 1. November 2002 eingereicht haben.

Zur Unterstützung der Reintegration in Angola wird eine finanzielle Hilfe von CHF 2'000.— pro erwachsene und von CHF 1'000.— pro minderjährige Person ausbezahlt. Anstelle der individuellen finanziellen Hilfe können Kleinprojekte oder Ausbildungen mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung gewährt werden. Interessierte Personen können sich für weitere Informationen mit der Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen. Als ergänzende Massnahme zur individuellen Rückkehrhilfe finanziert das BFF sogenannte Strukturhilfeprojekte in Angola zur Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen vor Ort.

Letzte Änderung 13.11.2002

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