Stagiaires im Sinne der getroffenen Vereinbarung sind Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit abgeschlossenem Studium, die im Partnerland ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten. Die Anstellung muss im erlernten Beruf erfolgen. Die Stagiaires sollen in der Regel über 18 und nicht mehr als 35 Jahre alt sein. Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung wird üblicherweise für ein Jahr erteilt; sie kann um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden.
Interessenten, die im Partnerland eine Anstellung als Stagiaires gefunden haben, müssen sich für die notwendigen Formalitäten an die dafür zuständigen Stellen ihres Heimatlandes wenden. In der Schweiz ist dies das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES).
Stagiaires-Abkommen bestehen bereits mit folgenden Ländern: Australien, Argentinien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Kanada, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Slowakei, Spanien, Südafrika, Tschechien, Ungarn und USA.
Letzte Änderung 25.07.2003