Beschleunigtes Asylverfahren - Das System "DUO" bewährt sich im ersten Jahr

(Medienmitteilung BFF)
Bern-Wabern. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) zieht eine positive Bilanz über das System „DUO“, das vor einem Jahr eingeführt worden ist, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Fast ein Fünftel aller Asylentscheide wurden direkt in den vier Empfangsstellen (ES) des Bundes und im Transitzentrum getroffen.

Innerhalb eines Jahres, von Anfang August 2002 bis Ende Juli 2003, wurden in den vier ES (Vallorbe, Basel, Kreuzlingen und Chiasso) und im Transitzentrum Altstätten / SG insgesamt 5’716 Asylgesuche im beschleunigten Verfahren entschieden. Dies entspricht 19 % aller erstinstanzlichen Entscheide des BFF. In der Hälfte der Fälle wurde auf die Asylgesuche nicht eingetreten, weil diese offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich waren. In 32 % der Fälle wurde ein (positiver oder negativer) materieller Entscheid getroffen. Insgesamt 42 Personen wurden als Flüchtlinge anerkannt und erhielten Asyl. 18 % der Gesuche wurden auf andere Weise erledigt (z. B. Abschreibungen).

Eine neue Verfahrenssektion in jeder Empfangsstelle

Seit dem 2. August 2002 verfügt jede der vier ES über eine zusätzliche Sektion mit fünf bis zehn Mitarbeitenden, die über Asylgesuche entscheiden. Sie ergänzen die bereits dort tätigen Personen, die mit der Aufnahme und Befragung von Asylsuchenden betraut sind.

Dank diesem als „DUO“ bezeichneten System hat sich die mittlere Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens (von der Ankunft in der ES bis zum Entscheid) drastisch verkürzt: In 90 % der Fälle, die in den ES entschieden wurden, betrug sie durchschnittlich 16 Tage. Die Asylsuchenden hielten sich jedoch kaum länger in den ES bzw. im Transitzentrum auf. Von August 2002 bis Juli 2003 lag die mittlere Aufenthaltsdauer bei 13 Tagen gegenüber 12 Tagen in der entsprechenden Vorperiode.

Beschwerden

In rund 35 % der Fälle wurde gegen einen Nichteintretensentscheid oder einen negativen Entscheid Beschwerde erhoben. In nahezu sechs von zehn Fällen ist die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) nicht darauf eingetreten. 16 % der Beschwerden wurden abgewiesen und nur etwas mehr als 1 % gutgeheissen.

Letzte Änderung 14.08.2003

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