ES Kreuzlingen: Kein "Glashaus"

(Medienmitteilung BFF)
Bern-Wabern. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hält fest, dass der als „Glashaus“ bezeichnete Raum in Wirklichkeit einer von vier Warteräumen im gegen aussen geschützten Eingangsbereich der Empfangsstelle Kreuzlingen ist. Dieser Raum ist nicht verschlossen. Die Zuweisung von Asylsuchenden, die sich weigern, Hausarbeiten zu erledigen, in einen Warteraum bzw. in den Eingangsbereich der Empfangsstelle, ist verhältnismässig. Diese Massnahme dient dazu, dem Gleichbehandlungsprinzip nachzuleben, da Asylsuchende, welche sich für Hausarbeiten zur Verfügung halten müssen, ebenfalls keine Ausgangsbewilligung erhalten.

Hausordnung

Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat gestützt auf Art. 1 Abs. 2 der Verordnung des EJPD vom 14. März 2001 zum Betrieb von Empfangstellen (nachfolgend: EJPD Verordnung) eine Hausordnung der Empfangstellen für Asylsuchende und Schutzbedürftige (nachfolgend: Hausordnung) erlassen. Art. 7 der EJPD Verordnung und Ziff. 4.6 der ausordnung verpflichten die Asylsuchenden zur Übernahme von Hausarbeiten.

 Weder die EJPD-Verordnung noch die Hausordnung sehen explizit Sanktionen vor. Art. 8 Abs. 4 EJPD-Verordnung hält indessen fest, dass Asylsuchenden, welche sich für Hausarbeiten zur Verfügung stellen müssen, die Ausgangsbewilligung verweigert werden kann. Auch in den übrigen Empfangstellen und im Transitzentrum des Bundes
werden Asylsuchende, welche sich weigern, Hausarbeiten zu verrichten, vorübergehend in den Eingangsbereich der Empfangstelle gewiesen. Mit diesem Vorgehen soll der ordentliche Betrieb in der Empfangstelle gewährleistet werden.

Hausordnung wird mehrheitlich respektiert

Der grosse Teil der Asylsuchenden hält sich an die Hausordnung. In der Praxis kommt es aber vor, dass einzelne Asylsuchende die Übernahme von Kollektivarbeiten ablehnen. In der Regel können durch entsprechende Gespräche des Betreuungspersonals die betroffenen Personen dazu bewogen werden, diese Arbeiten auszuführen.
Asylsuchende, welche sich nach mehrmaligen Aufforderungen weiterhin weigern, die ihnen zugewiesenen Hausarbeiten vorzunehmen, werden vorübergehend in den unverschlossenen Warteraum gewiesen. Mit diesem Vorgehen soll der ordentliche Betrieb in der Empfangsstelle sichergestellt werden. Vom Warteraum aus hat die betroffene Person freien Zugang zum Eingangsbereich, zu Toilette und Telefon, jedoch nicht zum Unterbringungsbereich.

Im Warteraum werden die betreffenden Asylsuchenden in regelmässigen Abständen vom Betreuungspersonal gefragt, ob sie bereit seien, die Hausarbeiten auszuführen. Der überwiegende Teil der Asylsuchenden ist nach weniger als einer Stunde bereit, die ihnen zugewiesenen Arbeiten zu übernehmen.

Sicherheit für Asylsuchende und Mitarbeitende

Bei rund 200 Asylsuchenden aus über 50 verschiedenen Ländern und zwischen 20 und 30 Mitarbeitenden braucht es Regeln, die ein Zusammenleben ermöglichen und damit die Sicherheit für alle in einer Empfangsstelle sich aufhaltenden Personen gewährleistet werden kann.

Letzte Änderung 25.08.2003

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