Die beiden Seiten wurden sich einig, dass für die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten ein separates Übergangsregime gelten soll. Eine solche Differenzierung erlaubt die EU während bis zu sieben Jahren auch ihren bisherigen Mitgliedstaaten gegenüber den Beitrittsstaaten. Die Schweiz soll diesbezüglich nicht schlechter gestellt werden und ihrerseits im Rahmen eines Übergangsregimes von insgesamt sieben Jahren den freien Personenverkehr gegenüber den EU-Beitrittsländern schrittweise und kontrolliert einführen können. Während bestimmten, im einzelnen noch zu verhandelnden Fristen wird die Schweiz arbeitsmarktliche Beschränkungen (Inländervorrang, Lohnkontrolle, wachsende Kontingente) gegenüber Personen aus den zehn Beitrittsländern beibehalten können.
Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen ist frühstens 2005 zu rechnen (nach der Ratifizierung durch das Parlament und einer allfälligen Referendumsabstimmung). Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung der bilateralen Abkommen mit der EU auf die zehn neuen Mitgliedländer als wirtschaftlich vorteilhaften Schritt und Chance für die Schweiz. Mit dem Freizügigkeitsabkommen ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante neue Perspektiven für die Schweiz.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.
Letzte Änderung 04.02.2004