Siebente Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU

(Medienmitteilung IMES)
Bern. In Brüssel hat heute die siebente Verhandlungsrunde über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedsländer stattgefunden. Dabei erörterten die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union das Übergangsregime für die zehn Beitrittsländer. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 18. März statt.

Die beiden Seiten sind anlässlich der 6. Verhandlungsrunde übereingekommen, dass die Schweiz gegenüber den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Übergangsfristen beanspruchen kann. Heute konnte Einigung darüber erzielt werden, dass für die Schweiz grundsätzlich die gleiche Übergangsregelung gelten soll, wie sie auch zwischen den bisherigen EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern zur Anwendung kommt. Die Schweiz wird dabei die Möglichkeit erhalten, während insgesamt maximal sieben Jahren die bisherigen arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Inländervorrang, Lohnkontrolle) weiterzuführen. Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes wird dabei schrittweise erfolgen. Die Schweiz gewährt den Beitrittsländern aufsteigende Kontingente für Kurzaufenthalter und Jahresaufenthalter.

Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen ist frühestens 2005 zu rechnen (nach der Ratifizierung durch das Parlament und einer allfälligen Referendumsabstimmung). Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung der bilateralen Abkommen mit der EU auf die zehn neuen Mitgliedländer als wirtschaftlich vorteilhaften Schritt und Chance für die Schweiz. Mit dem Freizügigkeitsabkommen ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante neue Perspektiven für die Schweiz.

Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.

Letzte Änderung 20.02.2004

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