Mehr Einwanderung aus EU-Staaten – weniger aus Drittstaaten

(Medienmitteilung IMES)
Bern. Zum ersten Mal seit über zehn Jahren war 2003 die Einwanderung aus der EU in die Schweiz grösser als aus Staaten ausserhalb der EU. Insgesamt stieg der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung im vergangenen Jahr um 1,6 Prozent auf 1,471 Millionen Personen. Dies geht aus der Jahresstatistik des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) hervor. Im vergangenen Jahr wurden zudem 37’070 Menschen in der Schweiz eingebürgert.

Erstmals seit 1990 war die Einwanderung aus EU-/EFTA-Staaten (50'103 Personen) höher als aus Nicht-EU-Staaten (43'946 Personen). Dies ist einerseits auf das seit dem 1. Juni 2002 gültige Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU zurück zu führen. Anderseits hat sich die Zuwanderung aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens in den vergangenen Jahren abgeschwächt.

46'320 ausländische Staatsangehörige haben 2003 die Schweiz verlassen. Am stärksten gestiegen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Staatsangehörigen aus
Portugal (+8754 Personen) und Deutschland (+8603 Personen). Während aus Deutschland überdurchschnittlich viele Personen einwanderten, die in der Schweiz
qualifizierte Berufe ausüben (vor allem im Management und im Gesundheitswesen), sind es aus Portugal eher Hilfskräfte, die in der Baubranche und im Gastgewerbe
arbeiten. Abgenommen hat die Anzahl der Staatsangehörigen aus Italien (-4485), Spanien (-2124), und der Türkei (-1175).

Gemäss der Zählung des Zentralen Ausländerregisters (ZAR) hat sich die ständige ausländische Wohnbevölkerung im Jahr 2003 um 23'721 Personen oder 1,6 Prozent
erhöht (Vorjahr +2,0%). Von den 1'471'033 Ausländerinnen und Ausländern sind fast ein Viertel in der Schweiz geboren (rund 346'000 Personen).


Leichter Rückgang bei Einbürgerungen

Die Zahl der Einbürgerungen war im vergangenen Jahr leicht rückläufig (-4,5%). Insgesamt wurden 37’070 Personen eingebürgert (Vorjahr 38'833). Ein Drittel der
Eingebürgerten sind in der Schweiz geboren. Im ordentlichen Verfahren wurden 27'015 Personen eingebürgert (Vorjahr 27'216), darunter 14'328 Jugendliche unter 24 Jahren (53% aller ordentlichen Einbürgerungen). Von den betroffenen Jugendlichen wurden rund 8'500 in die Einbürgerung ihrer Eltern einbezogen, währenddessen etwas weniger als 6'000 Jugendliche selbständig, d.h. ohne ihre Eltern, eingebürgert wurden.

Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres stimmen wir über Erleichterungen des Bürgerrechtserwerbs für ausländische Jugendliche (zweite und dritte Generation) ab.
Einreisesperren Im vergangenen Jahr wurde gegen 8441 ausländische Personen eine Einreisesperre für die Schweiz verhängt (Vorjahr 8661). In rund 2500 Fällen erfolgte diese Massnahme wegen Drogenhandel oder anderer strafrechtlicher Verurteilungen (30%) in rund 1540 Fällen wegen Schwarzarbeit (18%).

Ständige ausländische Wohnbevölkerung

Die ständige ausländische Wohnbevölkerung (gemäss Definition der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer, BVO) umfasst alle ausländischen Staatsangehörigen, die während mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sind und eine Bewilligung für die Niederlassung, für den Aufenthalt oder für den Kurzaufenthalt über 12 Monate besitzen. Nicht enthalten sind die Personen aus dem Asylbereich sowie internationale Funktionäre und Diplomaten (nicht im zentralen Ausländerregister, ZAR, erfasst).
Das Bundesamt für Statistik (BFS) berücksichtigt in seiner Bevölkerungsstatistik zusätzlich die internationalen Funktionäre und den so genannten Ergänzungsbestand (z.B. noch nicht im ZAR registrierte Geburten). Das BFS weist deshalb einen leicht höheren Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus.


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Letzte Änderung 23.02.2004

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