An der heutigen Sitzung konnten die meisten noch offenen Detailfragen, zum Beispiel bezüglich der Zulassung von Selbständigerwerbenden, gelöst werden. Letzter offener Punkt bleibt im Wesentlichen die genaue Festlegung der Übergangsfristen. Schon früher hatten sich die Schweiz und die EU-Kommission darauf geeinigt, dass die Schweiz gegenüber den zehn neuen Mitgliedstaaten separate Übergangsfristen beanspruchen kann – ähnlich wie diese auch zwischen den bisherigen EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsstaaten zur Anwendung kommen. Die Schweiz wird die Möglichkeit erhalten, während insgesamt maximal sieben Jahren arbeitsmarktliche Beschränkungen (Inländervorrang, Lohnkontrolle) weiterzuführen. Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes wird dabei schrittweise erfolgen. Die Schweiz gewährt den Beitrittsländern aufsteigende Kontingente für Kurzaufenthalter und Jahresaufenthalter.
Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Freizügigkeitsabkommen ist frühestens 2005 zu rechnen (nach der Ratifizierung durch das Parlament und einer allfälligen Referendumsabstimmung). Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung der bilateralen Abkommen mit der EU auf die zehn neuen Mitgliedländer als wirtschaftlich vorteilhaften Schritt und Chance für die Schweiz. Mit dem Freizügigkeitsabkommen ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante neue Perspektiven für die Schweiz.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden IMES-Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.
Letzte Änderung 07.04.2004