Demokratische Republik Kongo: Rückkehrhilfeprogramm

(Medienmitteilung BFF)
Bern-Wabern. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat beschlossen, ein Rückkehrhilfeprogramm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr in die Demokratische Republik Kongo (DRK) anzubieten. Dieses Programm ist auf den 30. Juni 2005 befristet und richtet sich an kongolesische Staatsangehörige, die vor dem 1. Juli 2004 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben.

Bereits 2002 entwickelte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) Rückkehrhilfeprogramme für die DRK als auch für Angola. Während das Programm für Angola noch im selben Jahr starten konnte, wurde die Lancierung des Programms für die DRK wegen der damaligen Situation vor Ort verschoben. Das BFF will mit einem Rückkehrhilfeprogramm die freiwillige und dauerhafte Rückkehr von kongolesischen Asylsuchenden in die DRK fördern.

Das Programm wird in Zusammenarbeit mit der IOM und der DEZA umgesetzt. Es richtet sich an kongolesische Staatsangehörige, die ihr Asylgesuch vor dem 1. Juli 2004 eingereicht haben. Das neue Programm bietet die gleichen Leistungen wie das 2002 gestartete Rückkehrhilfeprogramm für das Nachbarland Angola. Die Mehrheit der
kongolesischen Asylsuchenden in der Schweiz war vor ihrer Ausreise in der Region Kinshasa wohnhaft.

Zur Unterstützung der Reintegration in der DRK wird eine finanzielle Hilfe von CHF 2'000.- pro erwachsene und von CHF 1'000.- pro minderjährige Person ausbezahlt. Zusätzlich zur finanziellen Hilfe können Kleinprojekte oder Ausbildungsmassnahmen mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung gewährt werden. Besonders bedürftige Personen können mit einer Zusatzhilfe unterstützt werden. Interessierte Personen können sich für weitere Informationen mit der Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.

Letzte Änderung 06.07.2004

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