Drittes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU

(Medienmitteilung IMES)
Brüssel. Die Umsetzung des Personen-Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union hat in den ersten zwei Jahren zu keinen nennenswerten Problemen geführt. Dies wurde am heutigen Treffen des Gemischten Ausschusses Schweiz – EU in Brüssel bestätigt. Die stärkste Zuwanderung erfolgt weiterhin aus Deutschland und Portugal.

Die Bilanz der ersten zwei Jahre des Personen-Freizügigkeitsabkommens fällt sowohl auf Schweizer wie auf EU-Seite positiv aus. Das Abkommen, das seit dem 1. Juni 2002 in Kraft ist, hat bei der Umsetzung zu keinen nennenswerten Problemen geführt. Wie erwartet war die Nachfrage nach Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen auch im zweiten Jahr stark. Die kontingentierten 15'000 Bewilligungen pro Jahr für EU-Arbeitskräfte waren nach elf Monaten ausgeschöpft. Im Vorjahr war dies schon nach zehn Monaten der Fall gewesen. Die 115'500 Kurzaufenthaltskontingente (zwischen vier Monaten und einem Jahr) wurden jeweils nur etwa zur Hälfte ausgeschöpft.

Insgesamt hat sich der Trend des ersten Jahres im zweiten Jahr bestätigt: Die Zuwanderung in die Schweiz erfolgt vermehrt aus EU-Staaten, wogegen die Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern rückläufig ist. Die grössten Einwanderergruppen stammen aus Deutschland und Portugal.

Seit dem 1. Juni 2004 besteht für Schweizerinnen und Schweizer in der EU die volle Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Umgekehrt bestehen in der Schweiz bei der Zulassung von EU-Angehörigen noch Kontingente bis 2007.

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Letzte Änderung 07.07.2004

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