Knapp 40'000 EU-Erwerbstätige für Kurzeinsätze in der Schweiz

(Medienmitteilung IMES)
Bern-Wabern. Im ersten Halbjahr seit Inkrafttreten der 2. Phase des Personen-Freizügigkeitsabkommens haben fast 40'000 Personen aus der EU eine kurzfristige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt. Seit dem 1. Juni 2004 ist für maximal 90-tägige Einsätze keine Bewilligung mehr nötig; es besteht aber noch eine Meldepflicht.

Die meldepflichtigen Erwerbstätigen aus der EU für kurzfristige Einsätze sind vor allem im Baugewerbe (rund 13'300 Personen) und im Gastgewerbe (rund 3350) tätig; dazu kommen rund 5100 Erwerbstätige im Personalverleih. Die Entwicklung liegt im Rahmen der Erwartungen des zuständigen Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES); aufgrund des vereinfachten unbürokratischen Meldeverfahrens wurden mehr Kurzeinsätze an die Behörden gemeldet, zum überwiegenden Teil von Schweizer Firmen. Ein direkter Vergleich mit dem Vorjahr ist jedoch wegen der geänderten Erfassungsmethode nicht möglich. Klar ist aber, dass im selben Zeitraum, von Juni bis Ende November 2004, die Anzahl ausgestellter Kurzaufenthaltsbewilligungen (bis vier Monate) markant abgenommen hat.

Insgesamt bleibt die Nachfrage nach Arbeitskräften aus der EU in der Schweiz hoch, wenn auch bei den Daueraufenthaltern leicht rückläufig. Bei den Erwerbstätigen aus Nicht-EUStaaten verharrt die Einwanderung auf dem tiefen Niveau der Vorjahre.

Bei den Grenzgängern ist die Anzahl neu erteilter Bewilligungen nach einem Rückgang im Vorjahr wieder angestiegen. Dies ist insbesondere auf den Zuwachs französischer – und in vermindertem Mass italienischer – Grenzgänger zurück zu führen. Die Anzahl deutscher und österreichischer Grenzgänger ist weiterhin sinkend.

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Letzte Änderung 23.12.2004

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