Das Bundesamt für Migration (BFM) hält fest, dass die betroffenen Personen einen negativen Asylentscheid erhalten hatten. In allen Fällen wurde individuell geprüft, ob eine Rückkehr zumutbar, zulässig und möglich ist. Die Entscheide sind rechtskräftig.
Aufgrund der am 26. Mai 2004 zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Waadtländer Regierung abgeschlossenen Vereinbarung wurden die Dossiers von über 1'000 Personen nochmals geprüft. Rund 500 Personen erfüllten die Kriterien der Härtefallregelung nicht und müssen die Schweiz verlassen.
Das BFM geht davon aus, dass die Waadtländer Regierung die Rückkehr der zur Ausreise verpflichteten Personen umgehend organisieren und umsetzen wird.
Letzte Änderung 18.01.2005