Mehr Deutsche und Portugiesen

Bern. Die Anzahl der dauerhaft in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer ist 2004 um 1,6 Prozent auf 1,495 Millionen Personen angestiegen. Der Zuwachs um rund 24'000 Personen ist zum grössten Teil auf die Zuwanderung aus der EU zurückzuführen, vor allem aus Deutschland und Portugal. Dies geht aus der Jahresstatistik des Zentralen Ausländerregisters im Bundesamt für Migration hervor.

Das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU wirkt sich auf die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz aus. Während der Zuwachs bei den EU-Staatsangehörigen 2,4 Prozent betrug, stieg die Anzahl von Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürgern nur um 0,6 Prozent. Insgesamt lebten am 31. Dezember des vergangenen Jahres 1'495'008 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz; das sind 20,2 Prozent der Gesamtbevölkerung (Vorjahr 20,1%).

Am stärksten angestiegen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Staatsangehörigen aus Deutschland (+ 11'228) und Portugal (+9898). Hingegen ist die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Italien, Spanien, Türkei und den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens rückläufig. Dies entspricht dem Trend der letzten drei Jahre.

Einbürgerungen leicht rückläufig Die Zahl der Einbürgerungen war im vergangenen Jahr leicht rückläufig (-0,3%). Insgesamt wurden 36'957 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert (Vorjahr 37'070). Die grösste Gruppe der Eingebürgerten stammt aus Serbien-Montenegro (7840 Personen), gefolgt von Italien (4408) und der Türkei (3568).


Einreisesperren

Im vergangenen Jahr wurde gegen 10'250 ausländische Personen eine Einreisesperre für die Schweiz verhängt (Vorjahr 8441). In rund 3750 Fällen erfolgte diese Massnahme wegen Drogenhandel oder anderer strafrechtlicher Verurteilungen, in rund 1900 Fällen wegen Schwarzarbeit.

Bevölkerungsdaten BFM und BFS

Die Angaben des Bundesamtes für Migration (BFM) zur ständigen ausländischen Bevölkerung stützen sich auf das Zentrale Ausländerregister und umfassen alle ausländischen Staatsangehörigen, die während mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sind und eine Bewilligung für den Aufenthalt, die Niederlassung oder den über 12-monatigen Kurzaufenthalt besitzen. Nicht enthalten sind Personen aus dem Asylbereich sowie internationale Funktionäre und Diplomaten mit deren Familien (nicht im zentralen Ausländerregister erfasst).

Das Bundesamt für Statistik (BFS) zählt in seiner Bevölkerungsstatistik auch die internationalen Funktionäre und Diplomaten und deren Familien dazu. Dies führt zu einer leicht höheren Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (20,6% statt 20,2% der Gesamtbevölkerung).


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Letzte Änderung 07.03.2005

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