Viertes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU

Brüssel. Die Bilanz zum Freizügigkeitsabkommen ist auch im dritten Jahr positiv. Die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union hat zu keinen wesentlichen Problemen geführt. Dies wurde heute am Treffen des Gemischten Ausschusses Schweiz – EU in Brüssel bekräftigt.

Die Bilanz der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU am 1. Juni 2002 fällt positiv aus; das Abkommen hat sich bewährt. Soweit überhaupt Vollzugsprobleme entstanden sind, konnten diese in der Regel zwischen den betroffenen Staaten einvernehmlich gelöst werden.

Am 1. Juni 2004 sind die vorgängigen Lohnkontrollen sowie der Inländervorrang weggefallen und die Zuwanderung wird nur noch durch Höchstzahlen gesteuert. Gleichzeitig wurden die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie das Meldeverfahren für bewilligungsfreie Aufenthalte bis zu 3 Monaten eingeführt. Das Meldeverfahren wird von den EU/EFTA-Angehörigen relativ stark genutzt. Die Kontingente für Daueraufenthalter (fünf Jahre) und Kurzaufenthalter (bis ein Jahr) werden quartalsweise aufgeteilt. Wie erwartet, war die Nachfrage nach Daueraufenthaltsbewilligungen (15'000 pro Jahr) auch im dritten Jahr stark. Diese waren in jedem Quartal bereits nach rund einem Monat ausgeschöpft. Die 115'500 Kurzaufenthalterbewilligungen wurden dagegen auch im dritten Jahr nur zu rund 60% ausgeschöpft. Gemessen an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung fiel die Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum weiterhin relativ hoch aus. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens ist die Zuwanderung in die Schweiz insgesamt zurückgegangen. Dabei hat sich diejenige von EU/EFTA-Staatsangehörigen leicht verstärkt, während diejenige aus Drittstaaten abgenommen hat. Diese Tendenz entspricht dem Ziel der bundesrätlichen Ausländerpolitik.

Letzte Änderung 05.07.2005

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