Das Bundesamt für Migration (BFM) und das Departement für Justiz, Polizei und Sicherheit des Kantons Genf haben Anfang August 2005 vereinbart, bei der Organisation der Ausreise von weggewiesenen Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich am Flughafen Genf–Cointrin enger zusammenzuarbeiten.
Eine verstärkte Nutzung der bestehenden Flugverbindungen ab Genf fördert die selbständige Rückkehr und erleichtert den zwangsweisen Wegweisungsvollzug für die Westschweizer Kantone. Die Zahl der Ausreisen ausländischer weggewiesener Personen ab dem Flughafen Genf–Cointrin soll dadurch kontinuierlich gesteigert werden.
swissREPAT Genf und die Kantonspolizei Genf stellen ihre neuen Dienstleistungen im Bereich des Ausreisemanagements am Flughafen Genf–Cointrin allen 26 Kantonen sowie dem Fürstentum Liechtenstein zur Verfügung. Am Flughafen Zürich-Kloten organisiert swissREPAT die Ausreisen auf dem Luftweg bereits seit August 2001.
Letzte Änderung 26.09.2005