Für eine bessere Integration der Ausländerinnen und Ausländer

Bern. Ausländerinnen und Ausländer, die dauerhaft in der Schweiz leben, müssen gut integriert sein, damit der soziale Friede gewährleistet ist. Bei der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt sollen ihnen dieselben Möglichkeiten offen stehen wie den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Zudem soll, wer die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben will, in die Schweizer Gesellschaft gut integriert sein. Das Bundesamt für Migration (BFM) stellt heute die beiden Berichte zur Integration und zum Bürgerrecht vor.

In der Schweiz leben 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Das Zusammenleben mit der Schweizer Bevölkerung kann im Grossen und Ganzen als erfolgreich bezeichnet werden. Bei einem Teil der ausländischen Bevölkerung gibt es aber Integrationsdefizite. Eine schwierige sozio-ökonomische Lage und mangelnde Ausbildung sind die hauptsächlichen Ursachen für die Integrationsprobleme.

Anfang 2005 beauftragte der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) das BFM, zum Thema Integration eine Bestandesaufnahme vorzunehmen. Die Erkenntnisse sind in einem Bericht festgehalten, der die derzeitige Situation hinsichtlich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz beleuchtet, auf die bestehenden Probleme hinweist und die zur Problemlösung getroffenen Massnahmen darstellt.

Oft möchten Ausländerinnen und Ausländer, die bereits längere Zeit in der Schweiz leben, die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben. Das Schweizer Stimmvolk hat bei Abstimmungen über die erleichterte Einbürgerung wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass nur eingebürgert werden soll, wer gut integriert ist. Im Februar 2005 beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Analyse der bestehenden Probleme hinsichtlich des Bürger
rechts. Diese Analyse ist Gegenstand des zweiten heute vorgestellten Berichts, der noch dem Bundesrat unterbreitet wird.

Letzte Änderung 02.05.2006

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