Äthiopien: Rückkehrhilfeprogramm

Bern-Wabern. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat am 1. Juni 2006 ein Rückkehrhilfeprogramm für Äthiopien lanciert. Mit diesem Programm soll die freiwillige und pflichtgemässe Rückkehr von Asylsuchenden aus Äthiopien gefördert und ihre berufliche und gesellschaftliche Wiedereingliederung im Herkunftsland erleichtert werden. Das Rückkehrhilfeprogramm ist auf den 31. Mai 2007 befristet und richtet sich an äthiopische Staatsangehörige, die vor dem 1. Juni 2006 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben.

Das Bundesamt für Migration (BFM) setzt das Rückkehrhilfeprogramm für Äthiopien in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) um. Dieses neue Programm beginnt am 1. Juni 2006 und richtet sich an äthiopische Staatsangehörige, die ihr Gesuch vor diesem Datum eingereicht haben.

Das Rückkehrhilfeprogramm hat zum Ziel, die berufliche und gesellschaftliche Wiedereingliederung der betroffenen Personen bei ihrer Rückkehr nach Äthiopien zu unterstüt-zen und zu erleichtern.

Die Rückkehrhilfe sieht eine finanzielle Unterstützung von CHF 2'000 pro erwachsene und von CHF 1'000 pro minderjährige Person vor. Zusätzlich zur finanziellen Hilfe können individuelle Eingliederungsprojekte z. B. zum Aufbau einer beruflichen Existenz oder eine Berufsausbildung mit höchstens CHF 3'000 für Einzelpersonen oder CHF 6'000 für eine Familie unterstützt werden.

Die Rückkehrenden werden von Vertretern der IOM in Äthiopien empfangen. Die Mission der IOM ist auch für die Umsetzung des individuellen Wiedereingliederungsprojektes vor Ort zuständig.

Personen, die sich für die Teilnahme am Rückkehrhilfeprogramm Äthiopien interessieren, können sich für weitere Informationen mit der Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.

Das Rückkehrhilfeprogramm Äthiopien richtet sich an über 1'500 Personen, die von diesem Angebot profitieren können. Von diesen haben über zwei Drittel eine abgelaufene Ausreisefrist und sind verpflichtet, die Schweiz zu verlassen.

Im Rahmen der verschiedenen Rückkehrhilfeprogramme kehren rund 130 Personen aus dem Asylbereich jeden Monat freiwillig und mit Rückkehrhilfe in ihr Herkunftsland zurück.

Letzte Änderung 01.06.2006

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