Die Schweizer Asylbehörden klären solche Vorkommnisse bei Bekanntwerden ab und intervenieren wenn notwendig in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten. Zum Fall von Herrn Stanley Van Tha hat der Bundesrat bereits Stellung bezogen.
Die Asylbehörden entscheiden ein Gesuch gemäss den gemachten Aussagen und den vorhandenen Beweismitteln. Wenn nach einem Entscheid neue Fakten auftauchen bzw. neue Ereignisse eintreffen, die den Behörden zum Zeitpunkt des Asylentscheides nicht bekannt waren, besteht die Möglichkeit eines Rekurses bzw. eines Widererwägungsgesuches.
Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes ist es dem BFM nicht möglich, detaillierte Informationen zu den anderen von Amnesty International Schweiz vorgebrachten Einzelfällen bekannt zu geben.
Letzte Änderung 07.09.2006