Am Rande des Executive Committee des UNHCR in Genf wurde heute das Tripartite Abkommen zwischen der Schweiz, Afghanistan und dem UNHCR unterzeichnet. Der Anwendungsbereich des Rückübernahmeabkommens erstreckt sich auch auf das Fürstentum Liechtenstein. Das Abkommen enthält eine umfassende und formlose Rückübernahmeverpflichtung für afghanische Staatsangehörige, bei welcher der freiwilligen Rückkehr spezielle Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Das Abkommen tritt mit der heutigen Unterzeichnung in Kraft. Es vervollständigt die Instrumente, welche der Schweiz bei der Bekämpfung der irregulären Migration bereits zur Verfügung stehen. Die Schweiz hat bisher 40 derartige Abkommen mit insgesamt 43 Staaten unterzeichnet.
Im Kontext zum Abschluss dieses Abkommens hat das Bundesamt für Migration (BFM) gemeinsam mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein Rückkehrhilfeprogramm für Afghanistan ausgearbeitet. Das UNHCR wirkt bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Rückkehrhilfeprogrammes mit und ist für das Monitoring der Rückkehr zuständig. Das Programm wurde am 1. Oktober 2006 gestartet und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Das Rückkehrhilfeprogramm hat zum Ziel, die berufliche und gesellschaftliche Wiedereingliederung der betroffenen Personen bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan zu unterstützen und zu erleichtern.
Die Rückkehrhilfe sieht eine finanzielle Unterstützung von CHF 2'000 pro erwachsene und von CHF 1'000 pro minderjährige Person vor. Zusätzlich zur finanziellen Hilfe können individuelle Eingliederungsprojekte wie z.B. der Aufbau einer beruflichen Existenz oder eine Berufsausbildung mit höchstens CHF 3'000.- für Einzelpersonen oder CHF 6'000 für Ehepaare oder Familien unterstützt werden.
Die Rückkehrenden werden von Vertretern der IOM in Afghanistan empfangen und bei den Einreiseformalitäten unterstützt. Die Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg wird bis zur Enddestination organisiert. Die Mission der IOM ist auch für die Umsetzung des individuellen Wiedereingliederungsprojektes vor Ort zuständig.
Personen, die sich für die Teilnahme am Rückkehrhilfeprogramm Afghanistan interessieren, können sich für weitere Informationen mit der Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.
Letzte Änderung 05.10.2006