Treffen Gemischter Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU

Brüssel. Die Erfahrungen bei der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens sind auch im fünften Jahr positiv ausgefallen. Dies wurde heute am sechsten Treffen des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU in Brüssel von beiden Seiten bestätigt. Gleichentags wurden die Verhandlungen über die schrittweise Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien aufgenommen.

Die Bilanz der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU am 1. Juni 2002 fällt positiv aus; das Abkommen hat sich bewährt. Aus Schweizer Sicht erfolgt die Zuwanderung kontrolliert, gemäss den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft und ohne negative Auswirkungen auf Schweizer Erwerbstätigkeit und Lohnentwicklung. Am 1. Juni 2007 erfolgte der Übergang zur vollen Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Mitgliedstaaten (EU-15/EFTA) sowie Zypern und Malta. Derzeit ist es aber noch zu früh, für den kurzen Zeitraum seit Einführung der vollen Freizügigkeit Bilanz zu ziehen.

Die Zuwanderung wurde vom 1. Juni 2004 bis zum 31. Mai 2007 nur noch durch Höchstzahlen gesteuert. In Bezug auf die "alten" EU-Staaten (EU-15) wurden wie erwartet die Kontingente für (fünfjährige) Daueraufenthaltsbewilligungen (15'000 pro Jahr ) auch im fünften Jahr voll beansprucht und waren in jedem Quartal nach kürzester Zeit ausgeschöpft. Die 115'500 einjährigen Kurzaufenthalterbewilligungen (EU-15) wurden konjunkturbedingt zu rund 97% und damit noch stärker als im Vorjahr (83%) ausgeschöpft.

In Bezug auf die 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten (EU-8) zeichnet sich eine moderate Zuwanderung ab: Die Kontingente der neuen EU-Mitgliedstaaten wurden nur teilweise ausgeschöpft (Daueraufenthalter 57%; Kurzaufenthalter 73%). Bei der stärkeren Beanspruchung der Kurzaufenthalterkontingente dürfte die konjunkturelle Entwicklung und die Nachfrage einzelner Branchen nach Arbeitskräften eine wichtige Rolle spielen. Wir stellen weiterhin eine starke Nachfrage nach Hilfskräften in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe, in der Hotellerie und im Tourismus fest.

Im Gemischten Ausschuss wurden ebenfalls punktuelle Anwendungsprobleme besprochen bspw. betreffend die administrativen Verfahren beim Arbeitsmarktzugang sowie technisch notwendige Anpassungen des Abkommens infolge der EU-Erweiterung 2004. Die EU-Kommission hat sich erstmals über die Anwendung der Flankierenden Massnahmen zum Personenverkehr in der Schweiz informiert.

Gleichentags wie der Gemischte Ausschuss erfolgte zudem die Aufnahme der Verhandlungen zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien, welche am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind. Der Bundesrat hat das entsprechende Mandat am 23. Mai 2007 verabschiedet. Die parlamentarischen Kommissionen sowie die Kantone haben in den Konsultationen die bundesrätliche Verhandlungsposition bestätigt. Gegenstand der Verhandlungen sind angemessene Übergangsregelungen, wodurch eine kontrollierte und schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte garantiert werden soll. Diskutiert werden die Fristen für Zuwanderungsbeschränkungen (wie Inländervorrang, Kontingente und vorgängige Lohnkontrollen) sowie die Höhe der Kontingente. Die schweizerische Verhandlungsdelegation wird von Dieter Grossen, Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), geleitet.

Letzte Änderung 10.07.2007

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