Vierte Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien

Bern. In Bern hat am Mittwoch die vierte Verhandlungsrunde über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien stattgefunden. Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist noch die Frage der Dauer der speziellen Schutzklausel offen.

Rumänien und Bulgarien sind am 1. Januar 2007 der EU beigetreten. Die Schweiz und die EU sind sich darüber einig, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt gegenüber diesen beiden EU-Mitgliedstaaten schrittweise und kontrolliert geöffnet werden soll. Zu diesem Zweck kommen Übergangsfristen zur Anwendung. Es besteht während sieben Jahren weiterhin die Möglichkeit, arbeitsmarktliche Beschränkungen (Kontin-gente, Inländervorrang, vorgängige Lohnkontrollen) aufrecht zu erhalten. Die beiden Delegationen sind sich über die wesentlichen Punkte des Übergangsregimes einig.

Offen ist dagegen noch die Frage der Dauer der besonderen Schutzklausel (Ventilklausel). Diese wird es ermöglichen, auch nach Ablauf des Übergangsregimes erneut Kontingente für diese beiden Länder einzuführen, falls eine starke Zuwanderung erfolgen sollte. Die Schweiz verlangt eine Dauer von fünf Jahren. Für eine definitive Einigung ist noch die Zustimmung von Bulgarien und Rumänien nötig. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann das Erweiterungsprotokoll endgültig paraphiert werden.

Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden Direktor des BFM, Dieter Grossen, geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.

Letzte Änderung 12.12.2007

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