Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien: Paraphierung des Zusatzprotokolls II zum Freizügigkeitsabkommen
Gemäss Zusatzprotokoll II kann die Schweiz bis sieben Jahre nach dessen Inkrafttreten gegenüber rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen ihre arbeitsmarktlichen Zugangsbeschränkungen (Kontingente, Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen) aufrechterhalten.
Es wurden jährlich ansteigende Bewilligungskontingente vereinbart. So können bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen im ersten Jahr zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit 362 Daueraufenthaltsbewilligungen und 3620 Kurzaufenthaltsbewilligungen ausgestellt werden. Diese Kontingente steigen jährlich an und erreichen im siebten Jahr nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls 1207 Daueraufenthalts- und 11'664 Kurzaufenthaltsbewilligungen.
Nach Ablauf dieses Übergangsregimes von sieben Jahren erlaubt eine einseitige Schutzklausel der Schweiz während dreier Jahre eine Wiedereinführung von Bewilligungskontingenten im Falle einer unerwünscht grossen Einwanderung. Bei einem wahrscheinlichen Inkrafttreten des Protokolls II im Laufe 2009 würde die Übergangsregelung insgesamt bis längstens 2019 laufen.
In der Schweiz wird das Parlament über das Protokoll II in einer Sondersession am 28. April bzw. in der Sommersession 2008 beraten und beschliessen.
Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ist eine kohärente und konsequente Fortsetzung des mit dem Freizügigkeitsabkommen eingeschlagenen Weges. Mit diesem Schritt werden das Abkommen sowie die bilateralen Beziehungen mit der EU bestätigt und gesichert.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden Direktor des BFM, Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission (DG Relex).
Letzte Änderung 29.02.2008