Zunahme bei EU-27/EFTA-Angehörigen

Bern-Wabern. Ende April 2008 betrug die ständige ausländische Wohnbevölkerung aus EU-27/EFTA-Ländern 988'413 Personen, das sind 7.7 Prozent mehr als Ende April 2007. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten nahm im selben Zeitraum um lediglich 0.5 Prozent zu.

Das bilaterale Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU wirkt sich auf die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz aus. Während der Zuwachs bei den EU-27/EFTA-Staatsangehörigen 7.7 Prozent betrug, nahm die Anzahl von Nicht-EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern um nur 0.5 Prozent zu. Insgesamt lebten am 30. April 2008 1'599'590 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Das sind 21.1 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr beträgt 0.7 Prozent.

Am stärksten angestiegen ist vom 1. Mai 2007 bis 30. April 2008 die Zahl der Staatsangehörigen aus Deutschland (+ 37'479), Portugal (+ 12'900), Frankreich (+ 8'664), Grossbritannien (+ 3'649) und Österreich (+ 1'589).

Die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Serbien (- 2'451), Spanien (- 2'013), Bosnien-Herzegowina (- 1'438), Kroatien (- 1'228) und Sri Lanka (- 1'010) ist hingegen rückläufig. Dies entspricht dem Trend der letzten Jahre.

Die Zuwanderung von Staaten ausserhalb der EU ist nur schwach angestiegen (+ 0.5 %). Diese Entwicklung entspricht der Zuwanderungspolitik des Bundesrates und dem Zulassungssystem im neuen Ausländergesetz, wonach aus Nicht-EU-Staaten nur noch besonders qualifizierte Erwerbstätige rekrutiert werden können.

Weitere Informationen über den neuesten Stand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz kann der beiliegenden Ausländerstatistik entnommen werden.


Bevölkerungsdaten BFM und BFS

Die Angaben des Bundesamtes für Migration (BFM) zur ständigen ausländischen Bevölkerung stützen sich auf das Zentrale-Migrations-Informations-System (ZEMIS) und umfassen alle ausländischen Staatsangehörigen, die während mindestens einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sind und eine Bewilligung für den Aufenthalt, die Niederlassung oder den über 12-monatigen Kurzaufenthalt besitzen. Nicht enthalten in der Ausländerstatistik sind Personen aus dem Asylbereich sowie internationale Funktionäre und Diplomaten mit deren Familien.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) zählt in seiner Bevölkerungsstatistik auch die internationalen Funktionäre und Diplomaten und deren Familien dazu.


Dokumente

Letzte Änderung 25.06.2008

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