Siebtes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU

Brüssel. Die Bilanz zum Freizügigkeitsabkommen ist auch im sechsten Jahr positiv ausgefallen. Die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) hat zu keinen wesentlichen Problemen geführt. Dies wurde heute am Treffen des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU in Brüssel bestätigt. Weitere Themen des Gemischten Ausschusses waren die Umsetzung der flankierenden Massnahmen und die Diplomanerkennung.

Die Bilanz der ersten sechs Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU am 1. Juni 2002 fällt weiterhin positiv aus; das Abkommen hat sich bewährt und in der Schweiz den wirtschaftlichen Aufschwung begünstigt. Am 1. Juni 2007 erfolgte mit der Aufhebung der Kontingente der Übergang zur vollen Personenfreizügigkeit mit den 15 alten EU-Mitgliedstaaten (EU-15/EFTA) sowie Zypern und Malta. Diese Öffnung führte nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Zuwanderung aus dem EU-Raum. Die Zuwanderung erfolgte weiterhin in erster Linie konjunkturbedingt und gemäss der aktuellen Nachfrage der Wirtschaft nach Arbeitskräften.

Im ersten Jahr nach der Aufhebung der Kontingentierung (Juni 2007 - Mai 2008) stieg die Zahl der ausgestellten EU-Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen, 5 Jahre) stark an (+79'000 im Vergleich zum Vorjahr), während die Nachfrage nach Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen, 4 - 12 Monate) deutlich zurückging
(-50'000). Rund 60% der neuen B-Aufenthaltsbewilligungen entfallen auf Personen, die bereits als Kurzaufenthalter oder Grenzgänger in der Schweiz tätig waren (Umwandlungseffekt). Insgesamt resultierte von Juni 2007 bis März 2008 gegenüber der Vorjahresperiode eine Zunahme der Einwanderung (aus den oben erwähnten Staaten) von 10'400 Personen oder 9.6%.

Seit der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-8) wurden die Kontingente der neuen EU-Mitgliedstaaten nur teilweise ausgeschöpft. Im letzten Jahr hat zudem eine Verschiebung hin zu Aufenthaltsbewilligungen B stattgefunden (Ausschöpfung 99%), während Kurzaufenthaltsbewilligungen L weniger nachgefragt wurden (Ausschöpfung 67%). Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass vermehrt auch EU-8 Angehörige mit guten Qualifikationen und stabileren Arbeitsverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden, während in der Anfangsphase insbesondere eine starke Nachfrage nach saisonal benötigten Hilfskräften in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe, in der Hotellerie und im Tourismus festzustellen war.

Gegenstand des Treffens waren zudem verschiedene Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden personengebundenen Dienstleistungserbringung (Kurzaufenthalter bis 90 Tage). Beide Seiten thematisierten ihre Umsetzungsprobleme: Seitens einzelner EU-Staaten wird die Anwendung der flankierenden Massnahmen im Entsendewesen kritisiert (8-Tage-Regel, der Zugang zu Informationen über branchen- und ortsübliche Arbeits- und Lohnbedingungen sowie die unterschiedliche Umsetzung der Massnahmen in den Kantonen).

Die Schweizer Delegation machte klar, dass ein effizienter Arbeitnehmerschutz und damit die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping für die Schweiz prioritär sind. Diese sind auch mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar. Um gleichzeitig das gute Funktionieren der Personenfreizügigkeit auch bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu garantieren, werden nun mit den Nachbarstaaten gezielte Gespräche über mögliche Verbesserungen beim Vollzug (und innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens) geführt.

Die Schweizer Delegation wies ihrerseits auf Schwierigkeiten für Schweizer Dienstleister in den Nachbarstaaten hin. Diese betreffen in erster Linie den bürokratischen Aufwand bei der Anmeldung an der deutschen "Urlaubskasse", die obligatorischen Beiträge für die "Casse edili" (Ferienkasse) in Italien oder die vorgängige Versicherungspflicht (garantie décennale) für Bauunternehmen in Frankreich.

Schliesslich informierte die Schweiz über den Entscheid des Bundesrates zur Übernahme der neuen EU-Richtlinie 2005/36/EG im Bereich der Diplomanerkennung, welche das europäische System der gegenseitigen Anerkennung vereinfacht. Der Rechtstext muss durch einen einvernehmlichen Beschluss des Gemischten Ausschusses ins Freizügigkeitsabkommen übernommen werden. Vorgängig sind sowohl in der EU als auch in der Schweiz aber noch Vorarbeiten zur Umsetzung der Richtlinie zu leisten. Ein Inkrafttreten wird auf spätestens Anfang 2010 angestrebt.

Im Bereich der Diplomanerkennung hat die Schweizer Delegation Unterlagen überreicht, die konkrete Probleme illustrieren, welche bei der Anwendung des Abkommens in einzelnen Mitgliedstaaten festgestellt wurden (Verzögerung der Entscheidfällung oder unverhältnismässige Auflagen für die Diplomanerkennung).

Die Schweizer Delegation wurde erstmals von Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Migration, geleitet; die Delegation der EU von Matthias Brinkmann, Referatsleiter für die EWR- und EFTA-Staaten in der Generaldirektion Aussenbeziehungen der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung 25.06.2008

Zum Seitenanfang

Kontakt

Information und Kommunikation SEM
Quellenweg 6
CH-3003 Bern

Kontaktinformationen drucken

https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/aktuell/news/2008/2008-06-250.html